Geothermie Landau

Fracking, Geothermie, Öl-und Gassucher, Radioaktivität 17.05.13

Die angesprochene Gesetzesinitiative, so sie denn umgesetzt würde, bewirkt eine Stärkung der Bürgerrechte im Vorfeld der Genehmigung von Explorationsmaßnahmen, was nicht bedeutet, dass diese Rechte letztendlich durchsetzbar sind. Die Kehrseite ist, den Öl- und Gassuchern schafft ein solches Gesetz einen rechtssicheren Raum für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen, den sie im heutigen Umfeld nicht haben. Das gäbe  Planungssicherheit und damit Sicherung der wirtschaftlichen Interessen von Beginn jeder Such- und Fördermaßnahme an.

 

Auch schützt ein solches Gesetz nicht zuverlässig davor, dass Genehmigungsverfahren zu Ungunsten der Bürger durch unrichtige oder manipulierte Angaben beeinflusst werden.

Z.B. behauptet die Firma GDF im Rahmen ihrer seismischen Voruntersuchungen, Fracking sei in der Südpfalz kein Thema. Ich habe den Hauptbetriebsplan Seismik Mittlerer Oberrhein im Bergamt in Mainz eingesehen. Die Passagen, in den beschrieben wird, welche Bodenformationen man erwartet und welches die Ziele der Exploration sind, waren geschwärzt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat in einer in 2012 publizierten Studie Regionen identifiziert, in denen auf Grund der geologischen Voraussetzungen große Mengen Erdgas in Schiefergestein lagern könnten. Diese Gebiete sind das südliche Niedersachsen, der Norden von Mecklenburg-Vorpommern, die Region nördlich des Bodensees und ..... der Rheingraben.

 

Eine von Firmen und Politik bisher nicht erwähnte massive Gefährdung für Bevölkerung und Umwelt in Folge von Fracking aber auch in Folge konventioneller Tiefenbohrmaßnahmen kann in bestimmten Regionen entstehen:

Ursprung der Einführung und Förderung alternativer Energiegewinnung war die Sorge um mögliche aktuelle radioaktive Belastungen und Spätfolgen aus der Nutzung der Kernenergie.

Umso bedenklicher ist es, dass reale strahlentoxische Belastungen der Bürger der Region und der Umwelt durch radioaktive Isotope, enthalten  im - in welchem Aggregatzustand auch immer - an die Oberfläche gelangenden Lagerstättenwasser oder in der Bohrungsspülflüssigkeit, nicht durch nachvollziehbare Messungen ausgeschlossen werden. Zumindest sind auch auf wochenlange Nachfragen hin weder von den Firmen noch dem Bergamt in Mainz solche konkreten Messnachweise und Analysenergebnisse zu erhalten.

Schlimmstenfalls kann man vermuten, dass überhaupt nicht gemessen und untersucht wurde, um so Einlagerungs- und Entsorgungskosten für radioaktiv kontaminiertes Material zu sparen. Das könnte bedeuten, dass im Rahmen der Ölförderungen in Speyer und Landau aber auch der Geothermie in Landau und Insheim schon längerzeitig radioaktiv belastetes Material, Flüssigkeiten und Dämpfe unkontrolliert in die Umgebung entsorgt wurden.

Diese Fragestellung muss umgehend und öffentlich von den Betreibern und der Aufsichtbehörde Bergamt und besonders von den verantwortlichen Politikern auf Landesebene beantwortet werden.

 

Solange auch solche Gefährdungen nicht nachvollziehbar und nachgewiesener Maßen ausgeschlossen sind, ist ein Fracking-Moratorium wünschenswerter als eine das Verfahren freigebende Gesetzesinitiative.

 

Dr.Volker Wetzel, Wörth

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