Geothermie Landau

Fragen an Ministerin Lemke 22.01.14

Fragen zur Geothermie in Rheinland-Pfalz:

  • Genehmigungsverfahren:

Bei der Einsicht der Genehmigungsunterlagen bei den zuständigen Behörden (Bergamt, SGD-Süd) fällt auf, dass es Irritationen gab, welche Behörde für welchen Teil der Anlage verantwortlich zeichnet und wer für Fragen, die den Gesamtbetrieb betreffen, zuständig ist.

Frage: Ist dieser Sachverhalt und die daraus resultierenden Probleme Ihrem Hause bekannt und gibt Bestrebungen etwas an diesem Zustand zu ändern?

Aus den Unterlagen der SGD-Süd geht hervor, dass es bei der Inbetriebnahme der Anlage weder eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung noch einen daraus abzuleitenden Gefahrenabwehrplan gab und wichtige Einrichtungen zur Überwachung der Anlage nicht in Betrieb waren. Ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan wurde erst 14 Monate nach Betriebsbeginn durch den Betreiber geo-x vorgelegt.

Frage: Ist dieser Sachverhalt Ihrem Hause bekannt und sind Sie darüber Informiert, dass Anordnungen zu sicherheitsrelevanten Fragen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht erfüllt waren? Als Beispiel sei hier erwähnt, dass der Löschwasserteich bis zum August 2008, Inbetriebnahme war November 2007, durch die Feierwehr nicht angefahren werden konnte.

Wie aus den vorliegenden Unterlagen hervorgeht, darf an der Kompetenz der handelnden Personen auf Seite des Betreibers geo-x zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens, was den Betrieb einer Anlage die der Störfallverordnung unterliegt, gezweifelt werden. Auch das Stadtbauamt scheint mit der Materie überfordert gewesen zu sein, immerhin wurde erst zu einem sehr späten Zeitpunkt mit Zwangsgeldern gedroht, würde der Betreiber bestimmte Auflagen nicht umgehend erfüllen.

Frage: Wie soll in Zukunft, angesichts einer dritten Bohrung und des fast vollständigen Rückzugs von Unternehmen, die der öffentlichen Hand gehören, aus der Betreibergesellschaft (ESW/Pfalzwerke) sichergestellt werden, dass der Sicherheitsaspekt ausreichend gewürdigt und nicht wegen wirtschaftlicher Interessen in den Hintergrund gedrängt wird? Stichwort „Daldrup“.

Wegen der in2015 stattfindenden Landesgartenschau, der Kampfmittelfunde und der Schaffung weiterer Örtlichkeiten mit Publikumsverkehr, sowie der expandierenden Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft, haben sich die Umfeld-Bedingungen um das GKW grundlegend verändert. Aus diesem Grund, wie es auch die Störfallverordnung vorschreibt, muss der Alarm-und Gefahrenabwehrplan zwingend überarbeitet werden.

Frage: Ist Ihnen diese Notwendigkeit bewusst und beabsichtigen Sie dieser Tatsache Rechnung zu tragen und auf die Handelnden (Betreiber und Behörden) dahingehend einzuwirken diese Änderung in Angriff zu nehmen und die daraus resultierenden Ergebnisse umzusetzen?

  • Subventionierung:

Das GKW in Landau wurde mit öffentlichen Mitteln direkt und indirekt gefördert. Außerdem wurden Kredite des Betreibers mittels Hermes-Bürgschaften abgesichert. Daraus resultiert, dass für den Betreiber ein geringes unternehmerisches Risiko bestand den Bau des GKW zu betreiben. Die Anlage arbeitet seit 6 ½ Jahren unwirtschaftlich, was mit zum Ausstieg der ESW und der Pfalzwerke beigetragen hat. Der Erfolg einer dritten Bohrung ist, wie Erfahrungen aus Insheim/Rohrbach zeigen, zweifelhaft.

Frage: Sollen auch zukünftig Projekte, die sich auf Grund ihres schlechten Wirkungsgrads erst nach über 10 Jahren nur auf Grund erheblicher Subventionen rechnen, auch weiterhin mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Frage: Ist beabsichtigt die dritte Bohrung in Landau angesichts eines zweifelhaften Erfolgs und der Tatsache leerer Kassen zu fördern?

Frage: Ist geplant oder wird darüber nachgedacht einen Fond einzurichten, aus dem Geschädigte deren Schäden, auch gesundheitlicher Natur (Radon-Problematik), auf den Betrieb der Anlage zurückzuführen sind, entschädigt werden können?

Hintergrund: Bei der Versicherung von Geothermie-Projekten gibt es auf Grund der negativen Erfahrungen im Oberrheingraben Schwierigkeiten für die Projektbetreiber Versicherer zu finden.

Nach dem weitgehenden Rückzug der ESW und der Pfalzwerke aus der Landauer Betreibergesellschaft, der auch mit der Unwirtschaftlichkeit des Betriebs begründet wird (ESW) haben sich die Zuständigkeiten grundlegend geändert.

Frage: Gehen die Subventionen und Bürgschaften automatisch an den neuen Eigentümer (Daldrup) über, obwohl, meines Wissens, eine Rückzahlungsklausel vereinbart war, sollte das GKW nicht wirtschaftlich betrieben werden können?

  • Kartellrecht:

Voraussetzung für die Auskopplung von Restwärme aus einem GKW ist das Vorhandensein oder die Schaffung eines „Nahwärmenetzes“. Die Verbraucher haben, wie Beispiele in Landau zeigen, kaum die Möglichkeit, insbesondere in Neubaugebieten, sich dem Anschluss zu entziehen und werden mittels langfristiger Verträge daran gehindert sich frei am Energiemarkt zu bedienen.

Frage: Wie ist eine solche Vorgehensweise, die der Schaffung von Versorgungsmonopolen förderlich ist, mit dem Kartellrecht in Einklang zu bringen?

  • Allgemeines:

Frage: Wie soll sich der Betrieb des GKW Landau in Zukunft gestalten und welche Maßnahmen für einen sicheren Betrieb sollen umgesetzt werden?

Frage: Welche Geothermie-Projekte sollen innerhalb der nächsten 10 Jahre vorangetrieben werden und ist geplant bereits projektierte, aber noch nicht in der Realisierung befindliche Projekte, weiter zu betreiben? Stichwort Steinweiler.

Über eine rasche Beantwortung meiner Fragen würde ich michfreuen.

Hochachtungsvoll

Thomas Hauptmann

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