Geothermie Landau

Strafanzeige 13.08.15

Die BI Geothermie Landau-Südpfalz hat am 03.08.2015 bei der Kriminalpolizei in Landau Strafanzeige erstattet und Strafantrag wegen Verstöße gegen die folgenden §§ des StGB gestellt:

  1. § 295 StGB, Unterdrückung eines Beweismittels.

  2. § 303 StGB, Sachbeschädigung.

  3. § 315 StGB, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, oder den Luftverkehr

  4. §327 StGB, Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, explizit §327, 2.2

Die Anzeige richtet sich gegen die Geschäftsführer der geo-x seit Inbetriebnahme der Anlage und die beiden Geschäftsführer der Dienstleistungsunternehmen BESTEC und BESTEC-Services.

Die bei den beiden zivilrechtlichen Verfahren gegen die geo-x, die diese beide verloren hat, sind Fakten ans Tageslicht gekommen, die eine strafrechtliche Würdigung der Vorgänge, unseres Erachtens, als unbedingt notwendig erscheinen lassen.

Bei dem Termin konnten wir in Erfahrung bringen, dass die Ermittlungen im Fall des Zwischenlagers für Abfälle aus dem Insheimer Geothermie-Kraftwerk noch nicht abgeschlossen sind.

Die Strafanzeige fand ein reges Medieninteresse sowohl in der Lokalpresse, als auch in den Radionachrichten des SWR. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den genauen Text unserer Anzeige zunächst noch nicht veröffentlichen wollen.

An dieser Stelle wollen wir auch darauf aufmerksam machen, dass sich das Erdbeben vom 15.08.2009 zu sechsten Mal jährt. Aus diesem Grund werden wir an diesem Jahrestag in der Nähe des „Schiefen Turm“ eine Kranzniederlegung vornehmen, um diesem Ereignis würdig zu gedenken. Das Ereignis soll am Samstag, 15.08.2015, gegen 19:00 Uhr stattfinden. Interessierte, die an dieser „Kranzniederlegung teilnehmen wollen, bitten wir sich mit uns über unser Mail-Box info@geothermei-landau.de in Verbindung zu setzen. Sie bekommen dann den genauen Ort mitgeteilt.

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