Geothermie Landau

Bergamt nimmt Stellung 13.09.17

(….) Die durch den Unternehmer veranlassten Maßnahmen zur Abdichtung des Separators stellen nur vorübergehend die rechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und des Schutzes der Umwelt sicher. Der Unternehmer wurde durch das LGB darauf hingewiesen, dass vor der Wiederinbetriebnahme des Geothermiekraftwerkes eine Sanierung des Separators entsprechend des Standes der Technik erfolgen muss.

Die im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erforderliche Sicherstellung von Beweismaterial, Untersuchungen an der Anlage und im Umfeld sowie notwendige gutachterliche Bewertungen sind erfolgt. Die Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Sanierung der Reinjektionsbohrung und Anpassung der Kraftwerksanlagen erfolgen unabhängig von der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft. Diese Arbeiten haben keinen Einfluss auf die Frage der strafrechtlichen Verantwortung für das Schadensereignis.

In den Nebenbestimmungen der Zulassung für den Sonderbetriebsplan Errichtung / Wiederinbetriebnahme der Anlagen des Primärkreislaufsystems wird die umfängliche Prüfung des gesamten Rohrleitungssystems sowie die Vorlage entsprechender Prüfungen und Sachverständigengutachten gefordert. Die Prüfungen finden z.T. noch im Rahmen der gegenwärtig durchzuführenden Einzeltests statt. Eine Aufnahme des Probebetriebes ist erst möglich, wenn das LGB die Erfüllung der Auflagen der Betriebsplanzulassungen abschließend geprüft und das positive Ergebnis dem Unternehmer schriftlich mitgeteilt hat. Die Prüfung der Unterlagen kann allerdings sachlich erst abschließend erfolgen, wenn diese auch vollständig schriftlich vorgelegt wurden.(..)

Die Ausführungen des Bergamtes zu den Inhaltsstoffen des Tiefenwasser-Dampfes und den sogenannten Gutachten hierzu, sowie den Messungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LFU), werfen weitere Fragen auf.

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz