Geothermie Landau

Daldrup 15.12.14

Daldrup behauptet:

(…) „in der gerichtlichen Auseinandersetzung um angebliche Schäden“(…)

Richtig ist:

Dieses selbständige Beweisverfahren sollte Tatsachen feststellen und eine außergerichtliche Lösung ermöglichen bzw. ein streitiges Gerichtsverfahren verhindern.

Dieses Beweisverfahren ist keine „gerichtliche Auseinandersetzung“, wie Daldrup behauptet.

Daldrup behauptet:

(…) „das Landgericht hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt“.

Richtig ist:

Die geo x GmbH und der Miteigentümer, die ESW, haben seinerzeit einen Gutachter vorgeschlagen, den beide Parteien akzeptierten. Das Landgericht beauftragte, wie bei selbständigen Beweisverfahren üblich, den von den Parteien vorgeschlagenen Gutachter.

Die Kosten für das Beweisverfahren übernahm die geo-x GmbH. Der Gutachter ist damit nicht unabhängig..

Daldrup behauptet in der Kehler Zeitung vom 29.11.2014:

„(…) dass in einem Beweis(sicherungs)verfahren-Herr Daldrup kennt offenbar nicht die richtige Bezeichnung- ein Prozesskostenvorschuss ein völlig normaler Vorgang sei“.

Hier irrt Herr Daldrup. Er kennt möglicherweise nicht  die Vereinbarung der Parteien aus den Jahren 2011 und 2012. Es gibt keinen Prozesskostenvorschuss, da kein Prozess zur Zeit stattfindet. Die geo x GmbH übernimmt, wie seinerzeit vereinbart, die Kosten bis zu einem Betrag von  € 30.000,00 für die Gutachten von zwei Referenzgebäuden.

Vor dem Hintergrund der seinerzeit drohenden Insolvenz der geo x GmbH, die der damalige Miteigentümer Pfalzwerke AG öffentlich ins Gespräch brachte, war für den Insolvenzfall eine Kostenübernahme der Eigentümer vorgesehen. Die Kostenbeteiligung der BI wurde ausgeschlossen. Ebenfalls übernehmen die Betroffenen bzw. Antragsteller jetzt und in Zukunft für das Beweisverfahren vereinbarungsgemäß keine Kosten.

Um eine außergerichtliche Lösung zu ermöglichen, ging die Bürgerinitiative das Risiko ein und vertraute  Herrn Dr. Schlüter. Dieses Vertrauen hat er allerdings schon im Oktober 2013 enttäuscht. (Siehe dazu auch: „Chronologie“, veröffentlicht am 09.12.2014 auf www.geothermie-landau.de).

Daldrup behauptet:

(…) „dass die (..) Gebäudeschäden nicht auf Erschütterungen zurückzuführen sind“

Richtig ist:

Bereits das Begehungsprotokoll der von der geo-x GmbH- Versicherung beauftragten PLANALYZE geht von externen Krafteinflüssen aus und listet „erschütterungsbedingte Schäden auf“

Die Gutachten von Prof. Dr. Knödel und Dr. Kiefer widerlegten nachvollziehbar, dass Wind und Sonne nicht die Ursache für diese Schäden sein können und schlossen Baumängel aus. Sie bestätigten Erdbebenschäden.

Das einseitige, fehlerhafte und unvollständige  Gutachten von Dr. Schlüter erwähnt, (…) „Die seismischen Ereignisse können jedoch einen auslösenden Beitrag zu rissverursachenden Spannungen im Mauerwerk geliefert haben“

Ein Hinweis von Dr. Schlüter ohne Beleg mit abenteuerlicher Begründung.

Daldrup erklärt:

„In diesem Zusammenhang verwahren wir uns ausdrücklich gegen die Unterstellung die Gutachten seien unlauter zustande gekommen und das Landgericht arbeite nicht korrekt“

Hier stellt Daldrup Behauptungen ohne Beleg auf! Völlig haltlos!

Daldrup lässt den Leser im Unklaren, wenn er ausführt, (…)„auch das zweite Teilgutachten kommt zu dem Schluss (…).“und erwähnt sofort wieder das Gebäude von Werner Müller.

Richtig ist:

Das zweite veröffentlichte Teilgutachten betrifft das Gebäude von Antragsteller 1 und 2 und nicht das von Antragsteller 3,Werner Müller. Die beiden Teilgutachten von zwei unterschiedlichen Gebäuden unterscheiden sich im Fazit nur durch 3 zusätzliche Sätze. Dr. Schlüter kopierte den Text im Fazit  wörtlich und ergänzte ihn nur um die besagten drei Sätze.

So sehen keine qualifizierten Gutachten aus, deren Akzeptanz von der Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit und der fachlichen Begründung abhängig sind.

Daldrup behauptet:

„das Geothermiekraftwerk geht in den nächsten Wochen wieder in Betrieb“

Hier widersprechen Bergamt, Herr Dr. Dreher und Oberbürgermeister Schlimmer. Sie gehen auf Distanz zu Daldrup („Die Rheinpfalz“, 06.12.2014).

Die Liste von Daldrup-Behauptungen ohne Beleg und Ankündigungen, die sich nicht bewahrheiteten, kann man noch weiterführen.

 

 

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