Geothermie Landau

Geothermie-Forum: "Aus" für schadbringende BI-Laienspielschar 13.06.13

Wie bereits berichtet, wurde zum Abschluss der Mediation Tiefe Geothermie am 12. März 2013 ein realitätsfernes Ergebnispapier beschlossen, in dessen Folge der Schutz der Bürger vor den Auswirkungen der unwirtschaftlichen "Geothermieversuchsanstalten" um keinen Deut gesetzlich verbessert wurde.

 

Das Land RLP, vertreten durch das grünengeführte Wirtschaftsministerium hat in trauter Einig­keit mit der Geothermielobby geschickt ein Moratorium verhindert, das bis zur Umset­zung des vereinbarten "Plebiszits mit Nullvariante" den Schutz der Bürger sicherstellen sollte.

 

Stattdessen folgt nun auf die über zweijährige politisch motivierte Mediation - mit mehreren zehntausend Euro vom Steuerzahler finanziert - lediglich ein weiterer "Runder Tisch" mit teuren Gutachten, de­ren Ergebnisse dann noch immer nicht umgesetzt, sondern lediglich in die "Enquetekommis­sion Bürgerbeteiligung" eingebracht werden, wo sie dann in der Arbeit dieser Kommission "berücksichtigt" werden sollen. So wird der demokratische Bürgerent­scheid bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben.

 

Die BI-Laienspielschar, die Hälfte hiervon offenbar ausschließlich durch Partikularinteressen getriebene Einzelpersonen ohne eine nachprüfbare Legitimation durch eine Basis, hat am 21. Mai 2013 somit eigenmächtig ein Ergebnis unterzeichnet, das die Interessen der von den Erdbeben betroffenen Bürger aufs sträflichste vernachlässigt.

 

Um weitere Nachteile abzuwenden, die den Bürgern durch die schon bislang schadbrin­gende Mitwirkung dieser Kollaborateure drohen, werden nun die Bürgerinitiativen Steinweiler und Landau - unter vorläufiger Zurückstellung etlicher Bedenken gegen eine einstweilige Teilnahme an dieser an sich überflüssigen Runde - die notwendigen Forderungen für längst überfällige Maßnahmen im Geothermie-Forum einbringen.

 

Unsere Forderungen:

1. Die Bürgerinitiativen Landau und Steinweiler haben schon seit ihrer Gründung stets gefor­dert: "Kein Geothermiekraftwerk gegen den Willen der Bürger vor Ort". Unsere wich­tigste Forderung ist daher ein Moratorium, d. h. die Sicherung des von der Mediations­gruppe beschlossenen Plebiszits mit Nullvariante auf kleinster Ortsebene be­reits mit Wirkung ab heute. Dies bedeutet im Klartext: Es darf ab sofort kein Geo­thermie­vorhaben mehr geben, das nicht durch ein solches Plebiszit freigegeben wur­de. Bevor das Plebiszit gesetzlich festgeschrieben ist, könnten ansonsten Unter­neh­men derzeit mit Projektanträgen auf Basis der gegenwärtigen Rechtslage durch­star­ten, ohne später ein solches Plebiszit befürchten zu müssen. Ein "Morato­rium" kann als solches ohne Rechtsgrundlage nicht verhängt werden. Es bedarf da­her einer zu­lässigen gesetzlichen Maßnahme, welche die Wirkung eines Moratoriums ent­faltet.

2. Mindestabstand 5 km von der Bebauung

Hierzu fordern wir, in der BVOT (Tiefbohrverordnung) für die Tiefengeothermie einen weit­räumigen Sicherheitsabstand von mindestens 5 km zwischen den - auf die Erd­oberflä­che projizierten - Bohrlandepunkten und der nächsten projektfremden Be­bau­ung festzuschreiben, und zwar unter Ausschluss der Anwendbarkeit des § 56 BVOT. Dies kann vom MWKEL durch Änderung der BVOT ohne großen Aufwand zeit­nah erledigt werden.

3. Abwicklung und Schließung der GKW-Ruine Landau. Untersuchungen der bisherigen Umwelt- und Schadens-Auswirkungen des Kraftwerks-Betriebes durch nachweislich, all­seits anerkannte, unabhängige Sachverständige.

4. Untersuchung der schweren Havarie des GKW Insheim vom 15. Februar 2013 durch unab­hängige Kraftwerks-Sachverständige und Entzug der Erlaubnis für den Weiter­be­trieb bis zur vollständigen Aufklärung der damaligen Ereignisse und dem Nach­weis des erdbebenfreien Betriebs.

5. Begrenzung der erlaubten Bodenschwinggeschwindigkeiten auf 0,7 mm/sec auch in Rhein­land-Pfalz, bei darüber hinaus gehenden Werten wird der Kraftwerksbetrieb dauer­haft eingestellt. Es ist nicht vermittelbar, dass in RLP sehr viel höhere Werte der Bo­denschwinggeschwindigkeit erlaubt sein sollen als im angrenzenden Baden-Würt­tem­berg.

6. Kein Fracking/EGS/HDR (Enhanced Geothermal System, Hot-Dry-Rock) bzw. hydrauli­sche oder chemische Stimulationen, die möglicherweise erhöhte Ausgasun­gen von umweltgefährdenden Stoffen wie etwa Methan oder das radioaktive Radon hervor­rufen und unser Grundwasser nachhaltig schädigen können.

7. Kein Geothermievorhaben darf genehmigt werden, dessen seismischer Einwirkungs­be­reich die Gemarkung Steinweiler tangiert.

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