Geothermie Landau

Stellungnahme "Spezialdecken schützten Stroh" 03.09.14

Über die Erklärung von Herrn Tzoulakis, geo-x GmbH, sind wir mehr als erstaunt. Im Laufe des vergangenen Jahres haben mehrere Bombenentschärfungen im Umfeld des Kraftwerks stattgefunden, bei denen wir nicht nachvollziehen können, ob Hr. Tzoulakis bereits für den Betrieb des Geothermie-Kraftwerks verantwortlich war. Immerhin war die „Bestec GmbH“ noch bis vor kurzem für den Betrieb des Iso-Pentan führenden Teils der Anlage als Betreiber tätig. Erst nach energischer Intervention durch die BI wurden überhaupt Sicherungsmaßnahmen, dann allerdings in der von uns kritisierten Form, durchgeführt. Wir befinden uns im Besitz von Bildmaterial, das den Zustand bei den Entschärfungen im letzten Jahr dokumentiert. Darauf sind weder Brandschutzdecken erkennbar, noch kann nachvollzogen werden, dass die Strohballen befeuchtet worden sind. Kritische Anlagenteile der Iso-Pentan-führenden Rohsysteme und Armaturen waren nicht abgesichert. Vielmehr waren Strohballen in die Unterkonstruktion geklemmt, auf die Turbine und vor die Leitplanke der Rückkühlanlage gelegt und in einer Gruppe von drei Ballen auf dem Hof des Geothermie-Kraftwerkes postiert.

Weiterhin liegt eine e-mail von Herrn Hargesheimer- Feuerwehr Landau- an Herrn Hirsch–Bürgermeister von Landau-vor, die uns sicherlich nicht erreichen sollte, in der Herr Hargesheimer auf unsere Frage, ob die offensichtlich dilettantischen Sicherungsmaßnahmen mit der Feuerwehr abgestimmt wurden, Herrn Hirsch fragt (…)„Wie verfahren wir?“ Eine Antwort, wer für die Sicherungsmaßnahmen letztendlich verantwortlich zeichnete, erhielten wir bis heute nicht. Siehe hierzu auch unsere Chronologie vom 27.06.2013 zu den „Sicherungs-maßnahmen“ unter www.geothermie-landau.de

Die Erklärung der SGD-Süd zum Verbot zur Einbringung von Brandlast in einen Ex-Bereich ist insofern nicht korrekt, dass Flüssiggasanlagen, Iso-Pentan ist ein naher Verwandter der Stoffe die als Flüssiggas bezeichnet werden, vor Brandlasten zu Schützen sind. Dazu gehören z.B. Holzschuppen und Holzstapel, von denen ein Sicherheitsabstand von 5m, oder andere Sicherheitsmaßnahmen, wie Berieseln oder Abschotten eingehalten werden müssen. Wie das funktionieren soll, wenn Strohballen als Splitterschutz an gefährdenden Anlagenteilen im Ex-Bereich angebracht werden, bleibt das Geheimnis von Herrn Tzoulakis und der Landauer Feuerwehr.

Im Fall der letzten Bombenentschärfung, unmittelbar vor der Abstellung der Anlage wegen der Bodenbewegungen, wurde keine erkennbare Sicherung in der oben beschriebenen Form mehr durchgeführt. In welchen Bereichen eine Sicherung durch abgedeckte, feuchte Strohballen erfolgt sein soll, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Immerhin erklärt, die SGD-Süd in einer erst kürzlich herausgegebenen Verlautbarung, man habe größten Wert auf das Herunterfahren und Drucklosmachen der Anlage, von uns als Minimum an Sicherheitsmaßnahmen gefordert, gelegt und dabei den Strohballen weniger Beachtung geschenkt. Aus dem Umfeld der SGD-Süd ist uns die Formulierung „die Strohballen hatten nur symbolischen Charakter“ noch in guter Erinnerung.

Warum die Landauer Feuerwehr die Materialwahl für die Schallschutzwand zwar korrekt monierte, die Strohballen als Splitterschutz in einer Gefahrensituation aber tolerierte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wie Hr. Tzoulakis betont, nimmt er unsere Argumente ernst, was ein Indiz für uns ist, dass dies in der Vergangenheit von den Handelnden der alten geo-x wohl nicht so gesehen wurde. Immerhin gebührt ihm die Ehre es nach über sechs Jahren des Betriebs der Anlage geschafft zu haben, ein Rauchverbot auf dem Kraftwerksgelände durchzusetzen.

Insgesamt steht die krampfhafte Suche nach Argumenten zur Rechtfertigung für das völlig inkompetente Handeln im Falle der Bombenentschärfungen in der Tradition des in der Vergangenheit geübten, laxen Umgangs mit den Vorschriften, die den Betrieb des Kraftwerks erst möglich machte, obwohl wesentliche Teile der Auflagen nicht erfüllt waren. Zum wiederholten Mal sei hier auf die Tatsache hingewiesen, dass es von November 2007 bis August 2008 keine funktionierende Brandmeldeanlage, die zur Landauer Feuerwehr durchgeschaltet war, gab.

Gez. Thomas Hauptmann

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