Geothermie Landau

Stadtbauamts Landau 10.12.15

Wie wir aus den SWR-Nachrichten erfahren und inzwischen durch das „Büro Landau“ des SWR bestätigt bekommen haben, beabsichtigt die ESW auf dem Gelände des Kraftwerks eine Gas betriebene Heizstation zu errichten, die nicht als Blockheizkraftwerk ausgelegt ist und die bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme des maroden Kraftwerks als Unterstützungs- und Redundanzheizung gedacht ist. Zu diesem Zweck seien momentan Kampfmittelsondierungen im Bereich des zukünftigen Standorts durchgeführt worden.

Es ist davon auszugehen, dass die Kampfmittelsondierung als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung zu sehen ist, die durch das Bauamt, dessen Leiter Sie sind, erteilt werden muss. Das Argument, der Antragsteller sei nicht die Betreiberin des GKW sondern der örtliche Energieversorger ESW, können Sie sich sparen, sollten Sie damit Ihre angebliche Unwissenheit rechtfertigen wollen.

Wir werten den Bau der Redundanzanlage als einen ersten notwendigen Schritt zur Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks. Sie lassen durch Ihre Geheimniskrämerei um die Aktivitäten auf dem Kraftwerksgelände die Vermutung aufkeimen, dass die Stadt sich hinter den Kulissen mit der Fa. Daldrup und deren Tochter „Geysir Europe“ verständigt hat, entgegen früherer Beteuerungen und gegen die Interessen der Landauer Bürger.

Das allgemeine Interesse an der Zukunft des Landauer Kraftwerks hat die Landesgrenzen hinter sich gelassen und wird auch im benachbarten Ausland mit Aufmerksamkeit verfolgt. Dabei ist auch der dilettantische Umgang der Stadt Landau, für das Ihr Schreiben ein schlagendes Beispiel darstellt, durchaus ein Thema.

Insgesamt sehen wir uns mit der Frage konfrontiert, ob eine Zusammenarbeit, wie diese von Ihnen selbst angeregt wurde, für uns überhaupt noch von Interesse ist. Wir waren gerne dazu bereit, als Sie zu Beginn der Eskalation der Ereignisse im März 2014 bei uns vorstellig wurden, jetzt sehen wir unser Vertrauen missbraucht.

Was Ihre Auskunft zu den Bodenbewegungen angeht, sehen wir darin eine Bestätigung unserer Vermutung, dass auch im Bauamt nicht „sein kann, was nicht sein darf“. Alles in Allem ist das praktizierte Vorgehen ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen, aber auch für die städtische Verwaltung.

Hochachtungsvoll

Werner Müller                                                                                               Thomas Hauptmann

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