Geothermie Landau

Tiefe Geothermie in Landau und Insheim 02.12.13

 

Besuch beim Bergamt zur Einsicht in die Unterlagen zum Stand der Kampfmittelsondierungen auf dem Gelände des GKW

 

Gedächtnisprotokoll

Einleitung:

Am 29.11.2013 bekam ich die Gelegenheit die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren für die Erstellung und den Betrieb des Primärkreislaufs des GKW-Landau, Betreiber ist die geo-x GmbH, Einsicht zu nehmen.

Empfangen wurde ich von Herrn Dr. Thomas Dreher und Herrn Horst Hartmann (beide LGB-RLP). Ich wurde von meiner Ehefrau Monika Hauptmann begleitet, die mich bei der Sichtung der Unterlagen unterstützte. Nach der Erledigung der Formalitäten hatten wir zweieinhalb Stunden Zeit die Unterlagen zu sichten und dabei Notizen anzufertigen.

Ablauf:

  • Vorgespräch:

Beim Vorgespräch erläuterten wir Herrn Dr. Dreher unsere Motivation, warum wir Einsicht in die Unterlagen beantragt haben und die Gründe weshalb wir eine Eingabe an den Bürgerbeauftragten auf den Weg brachten, um unserem Begehren Nachdruck zu verleihen.

Die von uns vorgebrachten Gründe in der Reihenfolge der von uns gesetzten Priorität:

  1. Standort des GKW in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Eigentum unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Situation in Landau. (Stichwort Kampfmittelsondierung).
  2. Unklarheiten über das Genehmigungsverfahren für den Sekundärkreislauf. Zweifel am Bestehen einer Betriebserlaubnis, die den Anforderungen der Störfallverordnung gerecht wird.
  3. Geologische Fragen im Zusammenhang mit den durch das GKW verursachten, seismischen Ereignissen. Zusammenhänge mit dem GKW Rohrbach/Insheim.
  4. Dritte Bohrung in Landau.
  5. Allgemeines.

Hr. Dr. Dreher erläuterte uns, dass es nach dem Einreichen meines Antrags zur sofortigen Abstellung des GKW wegen der Bombenfunde in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Anlage, eine große Unsicherheit gab, wer für die Bearbeitung überhaupt zuständig ist. Das Problem liegt in erster Linie darin begründet, dass sich die Anlage in zwei Teile aufteilt, für deren Genehmigung unterschiedliche Behörden zuständig sind.

Die Aufteilung in den Primärkreislauf, für den das LGB zuständig ist, und den Sekundärkreislauf, für den die SGD-Süd verantwortlich zeichnet, findet am Schieber zum Wärmetauscher statt. Der Sekundärkreislauf (ORC, Organic Rankine Cycle) unterliegt den Bestimmungen der Störfallverordnung, da dort der Stoff Isopentan in einer Masse von 18t gehandhabt und gelagert wird.

Über die allgemeine Baugenehmigung für die überirdischen Bauten für die Anlage ist das Bauamt der Stadt Landau die 3. Behörde, die für die Genehmigung der Anlage zuständig ist.

Die Punkte im Einzelnen:

  1. Unsere Wohnung liegt in ca. 400m Entfernung (Luftlinie) zum GKW in der Eutzingerstraße zu Landau in der Pfalz. Auf den benachbarten Arealen „Estienne et Foch“ und dem daran angrenzenden Ebenberg, wurden im Rahmen der Arbeiten zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2014 insgesamt 6 Blindgänger von Sprengbomben und zahlreiche Kleinkampfmittel, Stabbrandbomben und Granaten verschiedener Kaliber, aufgefunden. Bei der Entschärfung der Sprengbomben auf dem Gelände Estienne et Foch, einer ehemaligen Kaserne, die zuletzt von der französischen Armee genutzt wurde, lag das GKW mehrmals im 500m Sicherheitskreis um den Ort der Entschärfung. Wegen der dilettantischen Sicherungsmaßnahmen bei den letzten beiden Entschärfungen, die erst nach der Intervention eines Nachbarn zur Anlage, vorgenommen wurden, hege ich den Verdacht, dass bei der Errichtung der Anlage nicht mit der gebotenen Sorgfalt eine ausreichende Sondierung des Geländes auf Kampfmittel, erfolgte. Bei der Detonation von Kampfmitteln, sei dies bei der Entschärfung, oder unmotiviert auf Grund der langen Liegezeit im Boden, evtl. befördert durch Erdstöße, kann der Sekundärkreislauf in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei einer Explosion von Isopentan-Dampf kann es zu erhebliche Schäden, Personenschäden eingeschlossen, in den angrenzenden Wohngebieten und einer Kleingartenanlage kommen. Die Landesgartenschau wurde wegen der Kampfmittelfunde auf das Jahr 2015 verschoben.
  2. Zur Genehmigung des Sekundärkreislaufs ist gemäß der Störfallverordnung die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zwingend vorgeschrieben. Daraus ist ein Sicherheitskonzept abzuleiten, das dann überarbeitet werden muss, wenn sich die Rahmenbedingungen für die Anlage ändern, egal ob diese von der Anlage auf das Umfeld wirken, oder von außen den Betrieb der Anlage tangieren. Die Anlage liegt am Rande eines Wohngebiets und unmittelbar neben Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
  3. Der Betreiber geo-x sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Betrieb des GKW und dem vermehrten Auftreten von Erdbeben. Wir wollten deshalb von Herrn Dr. Dreher wissen, wie belastbar diese Aussage sei. Da sich das GKW Rohrbach/Insheim in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landauer Anlage befindet, wollten wir wissen. ob diese GKW auf die gleiche Bruchkante bei der Förderung des Tiefenwassers arbeite, wie die Landauer Anlage. Von Interesse ist auch das Vorhandensein natürlicher Kohlenwasserstoffe im Bereich der Bohrungen zur Förderung und Reinjektion des Tiefenwassers und die damit zusammenhängende Grundwasserproblematik und das „Ausdampfen“ wasserdampfflüchtiger Kohlenwasserstoffe.
  4. Stand des Genehmigungsverfahrens für die dritte Bohrung in Landau.
  5. Frage der Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Ertrag beim Betrieb eines GKW.

Zu 1:

Hr. Dr. Dreher bestätigte die Probleme im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten, zeigte allerdings auch Verständnis an unserem Interesse an der Klärung der von uns gestellten Fragen. Hr. Dr. Dreher zeigte sich verwundert, dass Unterlagen, die vom LGB-RLP an die Stadt Landau weitergegeben worden seien, uns noch nicht zugänglich gemacht worden sind. Die von uns präsentierten Aufnahmen zum Splitterschutz bei den Entschärfungen im Sommer, waren Herrn Dr. Dreher bekannt. Auch er empfand diese Maßnahme als wenig Sinnvoll und eher kontraproduktiv.

Hr. Dr. Dreher erklärte uns die Vorgehensweise bei den Bohrungen und erläuterte uns die in diesem Zusammenhang erfolgten Kampfmittelsondierungen, die im Rahmen der Arbeitssicherheit vor und während der Bauaktivitäten stattgefunden hatten. Insgesamt wurden von der Fa. KaMiSo drei Sondierungsblöcke:

2004 Sondierung für die Bohrung:

Insgesamt 19 Bohrungen bis in 8m Tiefe im Bereich der Bohransatzpunkte, der Bohrplattform und den Fundamenten für das Bohrgerät.

Bis zum Erreichen einer Lehmsperrschicht zum Grundwasser wurde mit Stahlfutterrohren, die ins Erdreich getrieben wurden, gearbeitet und der Aushub gesondert begutachtet. Die Bohrlochwand wurde dann mit Zement verpresst um die Bohrung gegenüber dem Grundwasserspiegel abzuschotten.

Ergebnis: Keine Funde!

2006 Sondierung Wasserauffangbecken:

Insgesamt 6 Bohrungen quer zur Längsachse des Beckens, Abstand 1m, Tiefe 6m.

Ergebnis: Keine Funde!

2007 Fundamentaushub für das Pumpenhaus:

Begleitende Sondierung bei den Aushubarbeiten.

Ergebnis: Keine Funde!

Zu 2:

Zur Genehmigungsthematik für den Sekundärkreislauf konnte Hr. Dr. Dreher keine Auskunft geben.

Zu 3:

Hr. Dr. Dreher bestätigte den Zusammenhang zwischen dem Betrieb des GKW und dem Auftreten von Erdstößen. Er erklärte uns den Zusammenhang mit der Tatsache, der Häufung von Schadensfällen im Bereich der Bruchkannte im Zielgebiet der Förderbohrung damit, dass dabei Spannungen im Gebirge durch die Entnahme von Tiefenwasser abgebaut werden, die dann zu Erschütterungen unterschiedlicher Intensität führen können. Herr Dr. Dreher sieht dabei einen Zusammenhang zwischen der Veränderung von Betriebsparametern an der Anlage und dem Auftreten von Beben.

Auf die Steigerung der Ereignishäufigkeit nach der Abteufung einer dritten Bohrung in Insheim angesprochen, erklärte Herr Dr. Dreher, dass diese Steigerung nicht unmittelbar mit dieser Bohrung zusammenhänge, sondern den Versuchen geschuldet sei, die Betriebsparameter zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Die Annahme, dass die GKW´s Landau und Insheim auf die gleiche Bruchkante arbeiteten, verneinte Hr. Dr. Dreher. Auch seien in der Nachbarschaft zu den Bohrungen in Insheim keine natürlichen Erdölvorkommen vorhanden, wie das auf Grund des Petroleums-Geruchs bei Störungen mit Dampfaustritt von mir angenommen wurde. Hr. Dr. Dreher vertritt die Annahme, dass es sich dabei um kohlenwasserstoffhaltige Betriebsmittel handeln könnte. In Insheim kam es zu einer größeren Störung, bei der die Pumpe im Bohrloch feststeckte. Dabei könnten solche Verunreinigungen zustande gekommen sein. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Vermutung.

Auf die kürzlich installierte Messstelle des Bergamts angesprochen, erklärte Hr. Dr. Dreher, dass eine Messung an einer Stelle, die deutlich unter Bodenniveau liege, wesentlich genauer sei, wie eine Oberflächenmessung, die den unterschiedlichsten Störfaktoren ausgesetzt ist.

Das Messstellennetz des Betreibers wird permanent überwacht und unterliegt einer Meldeverpflichtung.

Zu 4:

Die Fa. Daldrup, die bestrebt ist Alleineigentümer der geo-x GmbH zu werden um in Eigenregie eine dritte Bohrung abteufen zu können, unterliegt den gleichen Kontrollbedingungen und Richtlinien, wie die bisherigen Anteilseigner ESW und Pfalzwerke. Ein Antrag für die dritte Bohrung liegt zwar dem LGB vor, wird aber wegen fehlender Dokumente momentan nicht bearbeitet. Hr. Dr. Dreher erinnerte daran, dass, wie auch beim Mediationsabkommen festgeschrieben, vor einer Genehmigung der Hauptbetriebsplan öffentlich ausgelegt werden muss. Erst wenn hier keine Einsprüche erfolgen, kann das Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden.

Zu 5:

Die von uns vorgebrachten Argumente zur Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Aufwand im Verhältnis zum Ergebnis bei einer Anlage, die sich nur deshalb nach 15 Jahren rechnet, weil ihr Betrieb hochgradig subventioniert ist, wollte Hr. Dr. Dreher nicht in Abrede stellen und bestätigte unsere Aussage, dass eine Anlage die in Island wegen der dortigen Verhältnisse sinnvoll ist, dies nicht zwangsläufig im Oberrheingraben auch sein müsse.

Letztendlich ist es allerdings nicht die Aufgabe des Bergamts diesen Sachverhalt zu hinterfragen. Auf Grund seiner Aufgabenstellung kann das Amt nur die geologischen Rahmenbedingungen und die Einhaltung bergrechtlicher Bestimmungen für die Genehmigung als Maßstab heranziehen.

Hr. Dr. Dreher bestätigte den oft schwierigen Umgang mit den Betreibern von Anlagen bezüglich der Offenlegung von Betriebsparametern im Rahmen der Geheimhaltung von betriebseigenem Wissen, wozu auch die geo-x GmbH gehöre.

 

  • Akteneinsicht:

Insgesamt wurden 3 Stück. Aktenordner zur Einsicht vorgelegt.

  1. Schriftverkehr im Zusammenhang mit meinem Antrag.
  2. Schriftverkehr zwischen Bergamt, Stadt und Betreiber zum Genehmigungsverfahren des Primärkreislaufs.
  3. Hauptbetriebsplan der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ausgelegt war.

Zu 1:

Aus dem Schriftverkehr lässt sich zunächst ableiten, dass es große Unklarheiten über die Zuständigkeit bei der Bearbeitung meines Antrags, auf Grund der komplizierten Genehmigungssituation, gab. Insgesamt wurden aus diesem internen Schriftverkehr die mir vorliegenden Schreiben generiert, die mir über das Bauamt der Stadt Landau übermittelt wurden. Das Bergamt stellte der Stadt Landau schon nach relativ kurzer Zeit die Sondierungsberichte der Fa. KaMiSo zur Verfügung, die mir durch diese Behörde nicht zur Kenntnis gebracht worden sind.

Interessant ist ein Schreiben des Herrn Dr. Baumgärtner (Pfalzwerke), in dem er nach meiner Berechtigung fragt „solche Fragen überhaupt und das auch noch in so einem Ton (!)“ zu stellen.

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass es mindestens zwei „Ministervorlagen“ gegeben hat. Auch aus diesem Grund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass man so lange gebraucht hat, mir die gewünschten Informationen, soweit es überhaupt möglich ist, zukommen zu lassen.

Die Aktivitäten des Bürgerbeauftragten Hr. Burgard, betrachte ich in diesem Zusammenhang als hilfreich und zielführend.

Zu 2:

Aus diesem Schriftverkehr lässt sich ableiten, dass es schon im Jahr 2004 konkrete Hinweise auf Altlasten im Bereich des Kohlelagers und der Panzerhalle gab, die der gutachterlichen Begleitung bedurften. In wieweit dies konsequent Verfolgt wurde, geht daraus nicht hervor.

Insgesamt ist den Akten auch zu entnehmen, dass die Grundwassersituation auf Grund von Verunreinigungen, als kritisch angesehen werden muss. Insgesamt waren in diesem Zusammenhang Abstimmungen mit der SGD-Süd und der geo-x erforderlich (sieh Notizen in meinem Journal).

Zu 3:

Leider enthält der Hauptbetriebsplan zahlreiche geschwärzte Stellen. Insgesamt enthält dieser die organisatorischen Rahmenbedingungen  und div. Konformitätserklärungen für verbaute Anlagenteile.

Eine Wasseranalyse zeigt keine Auffälligkeiten bei den analysierten Kat- und Anionen. Ob Schwermetalle analysiert wurden, lässt sich nicht nachvollziehen. Wegen dem Vorhandensein von großen Mengen an Chlorid-Ionen und einem pH-Wert von 5,5 handelt es sich bei dem Tiefenwasser um eine hochkorrosive Flüssigkeit.

Im Hauptbetriebsplan findet sich zur dritten Bohrung der Kommentar, dass diese als Injektionsbohrung genutzt werden soll, um höhere Betriebsdrücke durch einen erhöhten Massestrom zu umgehen. Damit ist die Aussage von Herrn Daldrup zum Thema Bohrloch-Hopping ad Absurdum geführt. Die Fließgeschwindigkeit soll 70 – 80l/s betragen.

 

Schlussbetrachtung:

Insgesamt brachte die Akteneinsicht folgende Erkenntnisse:

  • Unklare Zuständigkeiten sowohl bei den Genehmigungsverfahren, als auch beim Umgang im Dialog mit den Bürgern.
  • Nicht ausreichender Kenntnisstand im Zusammenhang mit der besonderen Situation beim Geothermie-Kraftwerk in Landau. Dabei spielt der wenig qualifizierte Umgang der Stadt Landau mit der Historie und deren Besonderheiten bei der Nutzung des zukünftigen Landesgartenschaugeländes und des Geländes des Geothermie-Kraftwerks eine entscheidende Rolle.
  • Die Sondierungsarbeiten im Rahmen des Arbeitsschutzes bei der Erstellung der Bohrungen, des Wasserbeckens und des Fundaments wurden mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt, waren allerdings Anbetracht der Tatsache, dass auf dem Gelände des benachbarten Kohlelagers auf 1,8ha über 200 Kampfmittelfunde stattgefunden haben, meines Erachtens nicht ausreichend. Im Falle einer dritten Bohrung versprach Hr. Dr. Dreher diesen Sachverhalt entsprechend zu würdigen.

Die Akteneinsicht und die Gespräche fanden in einer angenehmen und konstruktiven Atmosphäre statt.

Gez. Thomas Hauptmann

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz