Geothermie Landau

Volltreffer! 24.06.16

Nicht erst anlässlich der Landesgartenschau 2015 kritisierte die „BI Geothermie Landau Südpfalz e.V.“ die Tatsache, dass mitten im Ausstellungsgelände das Geothermie – Kraftwerk quasi als tickende Zeitbombe, befüllt mit 18 t Iso – Pentan, vor sich hinschlummert. Die BI bezweifelte in diesem Zusammenhang, dass die Betreiber die Vorschriften für den Betrieb einer Anlage, die als Störfallbetrieb ausgewiesen wird, mit der gebotenen Sorgfalt eingehalten hat. Offensichtlich veranlassten unsere wiederholt vorgetragenen Argumente die zuständige Gewerbeaufsicht in Neustadt dazu, eine Überprüfung der Anlage gemäß den Regeln der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen. Das Ergebnis erschreckt und macht nachdenklich zugleich.

Schon beim ersten, unangekündigten Besuch der Gewerbeaufsicht, stellte sich heraus dass der Betreiber wichtige Dokumente nicht vorlegen konnte. Der Besuch musste abgebrochen werden, weil der Vertreter der geo-x regelrecht in Schockstarre verfiel und wohl kurz vor einem Zusammenbruch stand. Nicht einmal der zuständige Mitarbeiter für die Sicherheit konnte benannt werden.

Neben einer Gefährdungsbeurteilung, diese ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Arbeitssicherheit, noch die Belege für widerkehrende Prüfungen konnten vorgelegt werden. Dazu gehört neben den Nachweisen zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherheitssensorig, Gas- und Brandmelder, auch der Nachweis zur Überprüfung der Druckbehälter im ORC- und Luftkreislauf des Kraftwerks und der Sicherheitsventile.

Diese Tatsache veranlasste die Gewerbeaufsicht dazu eine „Anordnung zum sofortigen Vollzug“ auszusprechen. Sollte der Betreiber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen vorlegen können wurde mit einem Zwangsgeld von insgesamt 3000€ gedroht. Das ist zwar für eine „Weltunternehmen“ wie es die Daldrup & Söhne AG darstellt kein nennenswerter Betrag, peinlich ist allerdings schon, wenn der nach eigenen Angaben, kompetent  Fachmann in Sachen Geothermie – Kraftwerke, erst abgemahnt werden muss um eigentlich selbstverständliche Unterlagen vorzulegen.

An dieser Stelle wollen wir die Begründung der SGD – Süd zum Sofortvollzug wiedergeben, spricht diese doch Bände:

(…) Die Erforderlichkeit des Sofortvollzugs ergibt sich dementsprechend schon dadurch, dass mangels Vorliegen von Prüfergebnissen für prüfpflichtige Anlagenteile nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anlagen aufgrund von nicht erkannten Mängeln sich im gefährlichen Zustand befindet und dass damit die unmittelbare und ernstliche Gefahr besteht, dass es zu gravierenden Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebsablaufs kommen kann (…).

Als Konsequenz daraus werden (…) „gesundheits- und lebensbedrohliche Situationen“ (…) explizit genannt.

Daldrup lässt seinen Anwalt, RA Dr. Wiengarten, Widerspruch dagegen einlegen und erklärt larmoyant die „bösen Vorgänger“ zu Schuldigen an dem Dilemma. Es mag ja sein, dass in Ostwestfalen die Uhren langsamer gehen, aber auch Daldrup dürfte geläufig gewesen sein, dass er schon seit Anfang 2014 als Hauptanteilseigner der „Schutzfirma“ „Geysir Europe GmbH“ „90% Eigner des Landauer Schrottkraftwerks und damit zuständig für den Ordnungsgemäßen und mit Sorgfalt zu führenden Betrieb war.

Immerhin macht er den Versuch die Situation dadurch zu klären, dass er Rechnungen über angeblich durchgeführte Überprüfungen der Gassensoren und der Brandmeldeanlage vorlegt. Wahrscheinlich war es dem Betreiber peinlich, regelmäßig nach einem Fehlalarm seinen Namen in der Presse lesen zu müssen, aber auch der positive Einfluss der „Feuerwehr“ dürfte hier seine Wirkung gezeigt haben, da hat man halt ein paar Tausend Euro investiert um den Anschein einer sorgfältigen Betriebsführung zu suggerieren.

Ansonsten viel Nachgereichtes und Nachgeholtes. Selbst hier schwächelt der Betreiber immer noch. So fehlt eine Aufstellung für die prüfpflichtigen Anlageteile mit den ermittelten Prüfintervallen. Ein Prüfbericht über die Sicherheitseinrichtungen im ORC – Kreislauf gibt es nicht, dafür gibt es einen Bericht zum „Thermalwasser – Kreislauf“. Einen Bericht zu den für den Betrieb erforderlichen Elektroeinrichtungen fehlt gänzlich.

Jetzt wedelt RA Wiengarten mit der „Weißen Fahne“ und bittet zum ersten Mal um Fristverlängerung. Verschämt wird um eine allgemeinverständliche Form der Darstellung dessen gebeten, was man eigentlich vorlegen soll. Man betrachtet eine Verlängerung für unkritisch, weil (…) „nach der Havarie der Injektionsbohrung GT La 2“ (…) das Kraftwerk stillstehen würde.

Diese Aussage kontert die SGD – Süd damit (…) „solange sich 18t Iso – Pentan im Geothermie – Kraftwerk befinden, ist die Anlage in Verwendung“ (…) (Zitat sinngemäß).

So geht es hin und her. Irgendwann tauchen Zwischenberichte des TÜV – Süd in den Unterlagen auf, die den Stand der Dinge wiederspiegeln, gefolgt von der Bitte um Fristverlängerung durch den RA des Betreibers.

Große Aufmerksamkeit widmen die Kontrolleure bei ihrer Prüfung den Elektroinstallationen im Kraftwerk denen (…) „erhebliche Mängel“ (…) attestiert werden. Korrodierte Kabelbahnen und ein verdreckter Traforaum bleiben im Gedächtnis haften. Überhaupt muss das GKW insgesamt in einem heruntergekommen Zustand sein, denn in einer to do – Liste findet sich der Punkt Aufräumen des Kraftwerkgeländes.

Viel schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass die Prüfprotokolle für den Blitzschutz und den Ex – Schutz fehlen. Offensichtlich gab es Mängel beim Blitzschutz, die erst behoben werden mussten. Es wird auch verlangt, dass die Wirksamkeit des Ex – Schutz durch eine „Zugelassene Überwachungsstelle“ (ZÜS) festgestellt werden muss.

Bis zum 23.10.2015 sollte der Betreiber inhaltlich präzisiert darstellen, wie er in Zukunft gedenkt gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. Wieder wird mit einem sofortigen Vollzug und einem Zwangsgeld gedroht.

Zwar liegt inzwischen ein Abschlussbericht des TÜV – Süd vor, doch wie es weitergeht bleibt nebulös. Schon im Februar 2016 nannte Daldrup den Juni 2016 als Datum für die Wiederinbetriebnahme der Anlage und wollte erst dann eine Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen zulassen, doch immer noch ist nicht absehbar, ob das GKW überhaupt wieder in Betrieb gehen kann, denn laut einer Information des Bergamts sind Auflagen zur Ursachenerkundung wegen der Bodenbewegungen die für die Wiederinbetriebnahme erforderlich sind, immer noch nicht erfüllt.

Dubios ist auch weiterhin die Position der Verantwortlichen bei der Stadt. Der gegenwertigen OB Hirsch lässt bestenfalls seinen Pressesprecher warme Luft verbreiten, hält sich selbst allerdings auffallend bedeckt. Wir bezweifeln, dass Herr Hirsch durch seine enge Verflechtung mit dem 10% Anteilseigner ESW, nicht über die katastrophalen Zustände Bescheid wusste. Sollten die zahlreichen Ehrenämter, die der offensichtlich nicht ausgelastete Stadtvorsteher inne hat, Herrn Hirsch einmal die Zeit lassen einen Blick in die Akten zu tun, könnte er sich ein eigenes Bild zu dem unbefriedigenden Zustand am Rande Landaus machen.

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