Geothermie Landau

Daltrup muss die Zeche Zahlen ! 24.07.15

Heute, Freitag der 24.07.2015, war der Verkündungstermin in den beiden Verfahren gegen die geo-x GmbH wegen unbezahlter Rechnungen an die BESTEC Services GmbH und die ESW ( BESTEC Service GmbH /geox GmbH: HK 080/14 und Energie Südwest AG / geo x GmbH : HK 067/14,). Die Urteile waren nicht überraschend, sorgen aber trotzdem für Furore, denn Daldrup muss zahlen.

Netto rund 200.000€ zusammengenommen werden fällig, was einer groben Berechnung zufolge rund 55 555 Halblitergläser Bier (3,60€/0,5l) entspricht, die Daldrup, der Mann dessen Bierglas bekanntlich niemals wackelt, hätte der Landauer Bürgerschaft spendieren können, um seine Argumentation zu untermauern. Immerhin rund ein dreiviertel Liter des kühlen Gerstensafts pro Kopf der ca. 44.000 Landauer, die der Willkür von Firmen vom Schlage Daldrup und deren politischen Handlanger anscheinend hilflos ausgeliefert sind.

Das Landauer Landgericht entsprach in beiden Verfahren den Anträgen der Kläger und verurteilte die geo-x GmbH zur Zahlung von ca. 178.000€ plus Zinsen an die BESTEC-Services wegen nicht geleisteter Zahlungen von 18.000€ monatlich aus einem dubiosen Dienstleistungsvertrags, rückwirkend fällig seit dem 23.09.2014 und 21.420€ an die ESW wegen unbezahlter Stromrechnungen. Im zweiten Verfahren wurde eine Widerklage sogar nicht zugelassen.

Man darf gespannt sein wie es jetzt weitergeht, denn die Probleme mit dem Kraftwerk sind weiterhin ungeklärt und die Kompetenz aller Protagonisten, die am Landauer Geothermie-Projekt herumbasteln durften und Probleme die durch die beiden Verfahren ans Licht der Öffentlichkeit getragen wurden, sind weiterhin aktuell.

Weder das Bergamt noch die SGD-Süd haben auf unsere Fragen reagiert, die wir zur Anlagensicherheit an die beiden Fachbehörden stellten. Wie wir bereits angekündigt haben, werden wir jetzt Strafanzeigegegen alle Geschäftsführer der geo-x GmbH seit 2007 und die Geschäftsführer der BESTEC GmbH und der BESTEC Services GmbH stellen.

Wir sehen die folgenden Straftatbestände als erfüllt an:

  1. § 295 StGB, Unterdrückung eines Beweismittels.
  2. § 303 StGB, Sachbeschädigung.
  3. § 315 StGB, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, oder den Luftverkehr.

Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass die Betreiber der Anlage ihre „Verkehrssicherungspflicht“ noch erfüllt und dadurch die Gefährdung des benachbarten Wohngebiets wissentlich in Kauf genommen haben.

Wir werden weiterhin ausführlich darüber berichten!

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz