Das Messnetz „Bodenschwingungen in Landau“ des Geothermie-Kraftwerk-Betreibers geo x GmbH. Fragwürdige Erfassung und irreführende Dokumentation der Bodenschwinggeschwindigkeits-Messdaten
Nach den signifikanten Beben von 2009 wurde dem Betreiber vom Bergamt in Mainz die Installation eines Messnetzes aufgegeben. Positionierung, Überwachung und Auswertung der Messtationen wurde dem Betreiber übertragen.
Seit Inbetriebnahme des Kraftwerkes in 2008 bis heute sind insgesamt 40 induzierte Beben registriert. (lgb-rlp.de) Permanent schwingt der Erdboden besonders stark im Bereich der Reinjektion (siehe hierzu auch die BI-Stellungnahme: Macht das Bergamt den Bock zum Gärtner?).
Darstellung der geo x GmbH (1):
Das Messnetz besteht aus 7 Messstationen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt…
Richtig ist:
6 Messstationen wurden nach den Beben von 2009 vorzugsweise außerhalb der kritischen Reinjektions-Zone mit den meisten Schadensmeldungen- im Radius von etwa 1,5 km- installiert (siehe Lageplan: blaue Dreiecke). Erst im 2. Halbjahr 2011 wurde die Station LD-WHS5 mit zwei Messstellen (Bodenplatte und 2. OG) und die LD-MLS11 mit einer Messstelle (Bodenplatte) installiert. Mitte 2012 wurde die LD-MLS11 abgebaut und nach LD-IVS74 umgesetzt.
Bei der Messstation LD-WHS5 wird nur der meist geringere Wert der Bodenplatten-Messstelle veröffentlicht. Der 5-bis 10-fach höhere Wert der Messtelle im 2. OG wird nicht veröffentlicht.
Bei den signifikanten Beben in 2009 war nur eine Bodenschwingmess-Station des Bergamtes auf dem Ebenberg verfügbar!
Messwert 4,5 mm (2)
Falsch ist die Darstellung der geo x GmbH (1):
„[...] Messtationen sind 24 Stunden und 7 Tage die Woche aktiv“
Richtig ist:
Die Aufzeichnungen- unter „ IMMISSIONSNETZ“ (1) - sind lückenhaft und nicht nachvollziehbar. Erfassung und Auswertung der Messdaten erhalten damit große „Gestaltungsspielräume“:
Schädigend für die Gebäudestruktur ist demnach nicht der Absolutwert sondern auch die Differenz der Schwingungen in x, y und z-Richtung innerhalb des Gebäudes.
Die DIN 4150 ist für Belastungen bei Bautätigkeiten entwickelt worden und zur Schadensbewertung durch induzierte Flachbeben, ausgelöst durch den Betrieb von Geothermie-Kraftwerken, vollkommen ungeeignet.
Die für Flachbeben und deren Auswirkungen ungeeignete DIN-4150-Empfehlung wird gerne von der Geothermie-Lobby, dem Betreiber in Landau und den Versicherungen herangezogen.
Falsch ist die Aussage der geo x GmbH:
„Die Stationen sind dabei so aufgestellt, dass für jeden Punkt in Landau eine hinreichend genaue Aussage über die Bodenbewegung getroffen werden kann“.
Richtig ist:
Bereits beim Messstationen-Abstand von 150 m differieren die Messwerte erheblich. Damit ist auch von dem geo x-Messsystem der Nachweis erbracht, nur der im Objekt gemessene Bodenschwingmesswert ist für das Gebäude- unter Vorbehalt- verwendbar.
Die Versicherung der geo x GmbH teilt Betroffenen sinngemäß schriftlich mit:
Die in der Nähe befindliche Messstation hat so geringe Werte erfasst, dass Sie keine Schäden haben können (Die Messstation ist ca. 500 m vom Objekt entfernt und damit für dieses Objekt wertlos). (Original-Schreiben siehe „Archiv“ Doku 1)
Stand 4. Juli 2012: Weitere Informationen hierzu in Vorbereitung
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