Geothermie Landau

Dreist und Skrupellos! 25.11.14

Das von Herrn Dr. Schlüter vorgelegte „ Teil-Gutachten“, für das er immerhin mehr als  zwei Jahre und die Motivation mehrerer Anmahnungen des Landgerichts Landau brauchte, erfüllt diese Anforderungen nicht. Es ist einseitig, widersprüchlich, fehlerhaft und unvollständig.

Herr Daldrup bezeichnet den Gutachter als „unabhängig“. Er verschweigt allerdings, dass Herr Schlüter für das „Gutachten“ bis max. € 30.000,00 von der geo x GmbH erhält.

Herr Dr. Schlüter, der sich in den Vorgesprächen selbst als Neuling auf dem Gebiet Tiefen-Geothermie  bezeichnete, kündigte  an, unabhängige Fachleute zuziehen zu wollen, um die Aufgabe insgesamt erfüllen zu können. Schlüter, der auf Betreiben der geo-x GmbH und deren damaligen 50%Mitgesellschafterin ESW als Gutachter vorgeschlagen wurde, wurde von den Betroffenen und der BI-Geothermie Landau/Südpfalz akzeptiert, obwohl es von Anfang an Bedenken gab und man sich des Risikos, das man durch diese Akzeptanz einging, bewusst war.

Nach Angaben des Antragstellers 2  vom 24.11.2014 liegt das 1. Teil-„Gutachten“ für das Objekt WHS 5  noch nicht vor, obwohl das Landgericht als letzten Abgabetermin den 30.10.2014 vorgab.

Die Zweifel an der  Neutralität und der angeblichen Kompetenz  von Herrn Dr. Schlüter bestätigten sich beispielsweise bereits im Jahr 2012. Ein Geschädigter  in Landau-Vogelsang, dessen Haus mit mehr als doppelter Entfernung zum  Epizentrum liegt als das Objekt WHS13, widersprach dem zu seinem Objekt erstellten fehlerhaften Schlüter-„ Gutachten“.  Das Gutachten stellt zunächst fest, „dass ein durch die Geothermie ausgelöstes Erschütterungsereignis schadensursächlich ist“. Im folgenden Text wird behauptet, dass wahrscheinlich Planungsfehler vorliegen. Aufgrund der Schlussfolgerungen wird die Schadensregulierung abgelehnt.

Der Geschädigte konnte jedoch nachweisen, dass die aufgetretenen Risse nicht auf Konstruktions-oder Planungsfehler zurückzuführen sind. Der Betreiber des GKW, die geo x GmbH, beauftragte daraufhin die Behebung der Erdbebenschäden am Wohnhaus, wobei die entstandenen Beschädigungen an der Garage noch zu regulieren sind.

Nur im Interesse eine außergerichtliche Lösung zu ermöglichen, ging damals die BI das Risiko ein, Herrn Dr. Schlüter als Gutachter zu akzeptieren und fühlt sich nun enttäuscht. Das wird auf die von der Geothermie-Lobby immer wieder beteuerte Schadensabwicklung im Interesse der Betroffenen nachhaltige Folgen haben.

Daldrup selbst scheint sich nicht sicher zu sein, ob solche Gutachten alleine ausreichen, sein Handeln zur Umsetzung einer, für alle Bürger riskante Technologie, zu legitimieren. Anders ist es nicht zu erklären, warum er zu den „bewährten Mitteln“ greift und das Problem zu personalisieren versucht, wobei er vor dem Versuch der Stigmatisierung unbequemer Kritiker nicht zurückschreckt. Damit entlarvt Daldrup sich selbst und die Glaubwürdigkeit seiner Branche.

Die BI wird nach eingehender, zeitnaher Prüfung des „Gutachtens“ die wesentlichen Punkte herausarbeiten und veröffentlichen.

Hinweis:  Chronologie der Ereignisse  auf  www.geothermie-landau.de vom  5.Mai 2014.

24.11.2014, Ergänzungen 27.11.2014

Bürgerinitiative Geothermie Landau-Südpfalz e.V.

Werner Müller            Thomas Hauptmann

(1)Landgericht Landau, 2OH10/12, Selbständiges Beweisverfahren Niestroj u.a./ geo x, Antragsteller:

1.Hr. Niestroj, 2.Hr. Vogel, 3.Hr. Müller

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz