Geothermie Landau

Forderungen 27.11.15

Einer irreführende und zum Teil falsche Darstellung in der Presse, befördert durch unvollständige oder vermutlich bewusst durch die Betreiber lancierte Fehlinformationen zum Zwecke der Beruhigung der Bürger, soll durch die Veröffentlichung und Verbreitung unserer Forderungen entgegengewirkt werden.

Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit den von uns gestellten Forderungen:

Wir vertreten grundsätzlich die Meinung, dass alle mit dem Betrieb eines Geothermie-Kraftwerks im Zusammenhang stehenden Unterlagen die von Relevanz für die Sicherheit der Bürger sind, von jedem auf Verlangen eingesehen werden können, oder an geeigneter Stelle veröffentlicht werden müssen. Auf Grund der Komplexität des Themas macht es Sinn, dass bestimmte Unterlagen zunächst von einem sachkundigen Personenkreis eingesehen und dann in einer allgemeinverständlichen, gestrafften Form zur Veröffentlichung kommen. Oft handelt es sich alleine von der Masse der angeforderten Unterlagen her, um eine große Datenmenge die gesichtet und bewertet werden muss. Aus diesem Grund haben wir eine abgestufte Vorgehensweise, die durch bestimmte Formulierungen in unseren Forderungen gekennzeichnet ist, festgelegt. Natürlich soll es jedem Interessenten möglich sein die Gesamtunterlagen einsehen zu können.

?    „Offenlegung und Veröffentlichung“:                               

Vollumfängliche Veröffentlichung eines Dokuments, das bisher nur in rudimentärer Form oder gar nicht für die Öffentlichkeit zugänglich war.

?    „Offenlegung“:                                                                             

Die Offenlegung soll im Rahmen einer Gefahrenabwehrschau erfolgen. Einsicht sollen die Vertreter der Sicherheitskräfte, der Gemeinde und Verbandsgemeinde und die Vertreter der Bürgerinitiative als Vertreter der Bürgerschaft erhalten.

?    „Einsicht“:                                                                       

Wird die Vorlage eines Dokuments zur Einsicht gefordert, soll nur festgestellt werden, ob dieses Dokument vorhanden und in der vorgeschriebenen Form geführt ist. Hier reicht in der Regel eine einfache Mitteilung über die Existenz des Dokuments aus. Sind aus diesem Dokument wichtige Informationen ableitbar, das ist Beispielsweise bei der Entsorgung des Mineralöls aus der Verlustschmierung der Förderpunkte der Fall, wird das Ergebnis der Einsicht veröffentlicht.

Wir akzeptieren nicht mehr die in der Vergangenheit geübte Praxis der Betreiber sich auf eine Geheimhaltung wegen angeblicher „Betriebsgeheimnisse“ herausreden zu wollen um damit die Information der Bürger zu verhindern. Da jedes Kraftwerk auf Grund der jeweiligen geologischen Verhältnisse und Standortbedingungen als Unikat anzusehen ist, betrachten wir die Veröffentlichung von Betriebsparametern als unkritisch, da diese nicht auf ein anderes Projekt übertragen werden können.

1.Organisatorische Maßnahmen:

  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung des Hauptbetriebsplans für das Kraftwerks Insheim einschließlich aller „Sonderbetriebspläne“ mit allen Anhängen. Diese Forderung betrifft sowohl den bergrechtlich relevanten Primärkreislauf als auch den Hauptbetriebsplan für den Sekundärkreislauf (ORC-Kreislauf) der in der Zuständigkeit der SGD-Süd (Gewerbeaufsicht) liegt.
  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung des Gefahrenabwehrplans einschließlich des Maßnahmenkatalogs „Auflagen gemäß Störfallverordnung“ und „Auflagen der Brandschutzbehörden gemäß Störfallverordnung“.
  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung aller Protokolle der Gespräche mit den Vertretern der Sicherheitskräfte (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei) die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gefahrenabwehrplans geführt wurden.
  • Wir fordern die Offenlegungaller Nachweise über die Einhaltung der Bestimmungen die aus dem
    • Landesgesetz (RLP) über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)

           Vom 2. November 1981 und der

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

abgeleitet werden können.

  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung aller Entsorgungswege einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen und radioaktiven Rückständen.
  • Wir fordern Einsicht in alle vorhandenen Entsorgungsnachweise, explizit die Nachweise für die Entsorgung des Öls aus der „Verlustschmierung“ der Förderpumpe und einen Nachweis über den Verbleib radioaktiv kontaminierten Materials.
  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung aller Nachweise für die Befähigung zum Betreiben einer Anlage, die der Störfallverordnung unterliegt von allen für den Betrieb verantwortlichen Personen.
  • Wir fordern die Offenlegung und Veröffentlichung aller Nachweise zur Befähigung der Personen die für die Sicherheit im Kraftwerk als Verantwortliche benannt sind, einschließlich des Strahlenschutzbeauftragten.
  • Wir fordern die Offenlegung aller Betriebstagebücher seit Inbetriebnahme der Anlage inclusive aller vorhandenen Messstreifen mit den Verläufen von Kopfdruck der Re-Injektionsbohrung, der Fördermenge, der Temperaturverläufe und aller sonstigen für den Betrieb wichtigen Parameter.
  • Wir fordern die Offenlegung aller Protokolle zu Betriebsstörungen seit Beginn der Arbeiten zur Errichtung der Anlage.

2.Praktische Umsetzung:

  • Wir fordern eine Begehung des Kraftwerks und aller sonstigen Areale, die mit dem Betrieb des GKW in Verbindung zu bringen sind (Entsorgungsplätze etc.), durch einen neutralen Fachmann für Anlagensicherheit und Brandschutz. Hier bietet sich die Zuziehung eines Brandinspektors der BASF-Werksfeuerwehr an. Die BASF-Werksfeuerwehr wird im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz bei der präventiven und aktiven Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit chemischen Anlagen und Chemikalien zugezogen oder zur Schadensbegrenzung eingesetzt. Sie gilt auch im Ausland als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und dem Betrieb von Anlagen in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden. Diese Gefahrenabwehrschau soll zusammen mit Vertretern der Gemeinde Insheim, der Verbandsgemeinde Herxheim, Vertretern der örtlichen Sicherheitskräfte und Vertretern der BI durchgeführt werden.
  • Wir fordern gemeinsame Begehungen der Anlage durch Vertreter der Betreiber, der Gemeinde und der BI mindestens zwei Mal im Jahr.
  • Wir fordern eine sofortige Information des oben genannten Personenkreises durch die Betreiber beim Auftreten von Störungen, inclusive induzierter Erdbeben.
  • Wir fordern eine zeitnahe Ankündigung bei geplanten Veränderungen im Betriebsablauf, die Auswirkungen auf das Anlagenumfeld haben können.

3.Bauliche- und ergänzende Maßnahmen:

  • Wir fordern die Erstellung eines neuen Anlageteils als Ergänzung des ORC-Kreislaufs der ein schnelles und gefahrloses Abpumpen des Transmitters Iso-Pentan ermöglicht.
  • Wir fordern die Erstellung einer Möglichkeit zur Inertisierung aller Iso-Pentan führenden Anlageteile.
  • Wir fordern den Ersatz der uneffektiven und veralteten Luftkühler durch geschlossene Rückkühlwerke, die dem Stand der Technik entsprechen.
  • Wir fordern die Errichtung eines den Vorgaben des Grundwasserschutzes entsprechenden Entsorgungsplatzes.
  • Wir fordern die Einrichtung von Grundwassermessstellen im Bereich der Förder- und der Re-Injektionsbohrungen in Absprache mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamts und der Bergbehörde. Im Wirkungsbereich des Geothermie-Kraftwerkes sollen mehrere Erkundungs-und Messbohrungen 500 bis 800 m abgeteuft werden, um aufsteigendes Tiefenwasser noch rechtzeitig vor Erreichen der Grundwasserebenen erfassen und das GKW abschalten zu können. Die vom Betreiber in Aussicht gestellten Untersuchungen von vorhandenen, erdoberflächennahen Brunnen sind völlig unzureichend.
  • Wir fordern ein regelmäßiges, monatliches Wasser Monitoring durch ein unabhängiges Institut und die Veröffentlichung der Messergebnisse in einer transparenten Form auf der Homepage der Gemeinde Insheim.
  • Wir fordern die Untersuchung des austretenden Tiefenwasserdampfes bei maximaler Durchströmung des Gas-Flüssigkeitstrenners von einem nachweislich unabhängigen Institut und die Veröffentlichung der Messergebnisse in einer transparenten Form auf der Homepage der Gemeinde Insheim.
  • Wir fordern die permanente Überwachung und schnellstmögliche Überprüfung der möglicherweise durch die induzierten Erdbeben bereits beschädigten Zementierung.
  • Wir fordern die permanente Überwachung der Wanddicke und Dichtigkeit der tiefenwasserführenden, wie Bilder belegen, stark korrodierten Rohre in der Förder- und in den Re-Injektionsbohrungen.

Abschließende Betrachtung:

Dieser Forderungskatalog ist als Einstieg in einen dauernden Prozess zu verstehen und bildet lediglich die Basis für eine weitere Vorgehensweise. Sollte sich die Gemeinde unsere Argumentation zu Eigen machen, wäre dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung mit dem Ziel einer weitgehenden Minimierung der Gefahren, die durch den Anlagenbetrieb gegeben sind.

Dieser Maßnahmenkatalog ist als konstruktiver Beitrag der BI zu verstehen, den als gegeben anzusehenden laufenden Betrieb sicher zu machen, ohne dass wir von unserer Forderung nach einer schnellen Abstellung des GKW Insheim und einer dauerhaften Stilllegung des GKW Landau abrücken.

Sollten bei einer Besichtigung der Anlage durch einen neutralen Beobachter gravierende Mängel zu Tage treten, fordern wir die Behörden auf den Betreibern die Betriebserlaubnis für die Anlage zu entziehen.

Folgende Politiker, Medien und Institutionen haben wir um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Infoblatt gebeten:

Politiker:

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Julia Klöckner (Fraktionsvorsitzende im Landtag RLP, CDU), Daniel Köbler (Fraktionsvorsitzender im Landtag RLP, Bündnis 90/Die Grünen), Theresia Riedmaier (Landrätin Südl. Weinstr., SPD), Thomas Gebhart (MdB, CDU), Thomas Hitschler (MdB, SPD), Tobias Lindner (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Christine Schneider (MdL RLP, CDU), Alexander Schweitzer (Fraktionsvorsitzender im Landtag von RLP, SPD), Martin Brandl (MdL RLP, CDU), Klaus Stalter (Fraktionsvorsitzender Kreistag Südl. Weinstr., SPD), Dietmar Seefeldt (Fraktionsvorsitzender Kreistag Südl. Weinstr., CDU), Kurt Wagenführer (Fraktionsvorsitzender Kreistag Südl. Weinstr., FWG), Kurt Becker (Fraktionsvorsitzender Kreistag Südl. Weinstr., Bündnis 90/Die Grünen). Medien: SWR Radio, Die Rheinpfalz, Pfalz-Express, ARD Monitor.

Institutionen: THW (Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Freiwillige Feuerwehr Insheim, Freiwillige Feuerwehr Herxheim, Freiwillige Feuerwehr Rohrbach, Polizeidirektion Landau, Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (Neustadt), Landesbetrieb Mobilität RLP (Speyer), Ortsgemeinde Insheim, Ortsgemeinde Rohrbach, Verbandsgemeinde Herxheim, Pfalzwerke Geschäftsleitung, Bestec GmbH, Bestec Services, Landesamt für Geologie und Bergbau.

Verfasser: Bürgerinitiative Energieforum Rohrbach & Insheim e.V.

                 Thomas Hauptmann, Ute Bauer, Werner Müller

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