Geothermie Landau

November 2015 25.11.15

Man ist sich nicht sicher darüber ob man laut Lachen oder besser doch Weinen sollte, liest man das jüngst an die BI-Geothermie Landau – Südpfalz gerichtete Schreiben der SGD – Süd zum Stand der Prüfungen des Geothermie – Kraftwerks in Landau. Die für den Sekundärkreislauf in Fragen der Betriebssicherheit zuständige Behörde hat es „schon“ nach fast 4 Monaten des Schweigens geschafft, einen zweiten Bericht zur Situation, gekoppelt mit dem kläglichen Versuch einer Beantwortung unserer Fragen, in die Welt zu setzen. Rechtzeitig zum Winterbeginn, kurz nach Ende der Landesgartenschau im Oktober, teilt die SGD – Süd nun mit, dass der Betreiber nicht beabsichtige das Iso-Pentan aus der Anlage zu entfernen, da er plane die Anlage rasch wieder in Betrieb nehmen zu können.

Das ist schlicht eine Unverschämtheit! Die BI hat schon seit längerem gefordert das Iso-Pentan umgehend aus der Anlage zu entfernen und hat dies auch mit dem katastrophalen Sicherheitsmanagement der Gartenschauveranstalter und der zuständigen städtischen Stellen begründet. Die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen sah man sich wohl außer Stande schnell und wahrheitsgemäß zu beantworten, obwohl man in einem ersten Schreiben ankündigte sich darum kümmern zu wollen. Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit den berechtigten Sicherheitsinteressen der Nachbarschaft durch eine dem Land unterstellte Fachbehörde, wenn es um die „übergeordnete Interessen“ eines ostwestfälischen Kleinunternehmers geht. Bei den in diesem Sommer herrschenden Außentemperaturen und der Tatsache, dass die der Störfallverordnung unterliegende Anlage sich mitten auf dem LGS – Gelände befunden hat, hätte eine Anordnung der SGD-Süd zur Entfernung des Iso-Pentans jeder Zeit gerechtfertigt.

Immerhin ist der Behörde eine gewisse Gemütsruhe bei der bereits im Juli angekündigten Prüfung nicht abzusprechen. Immerhin hat man die Überprüfung der „Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung“ fast (!) abgeschlossen, lässt sich allerdings bis Anfang 2016 dazu Zeit das „Sicherheitsmanagementsystem und die Übereinstimmung der Anlage mit dem R + I – Fließbild“ zu prüfen. Das lässt den Kenner der Materie genießerisch mit der Zunge schnalzen, ergeben sich doch aus dieser Tatsache weitere Fragen zum Zustand der Anlage.

Daldrup hatte im Sommer großspurig verkündet, er habe zur Schadensbehebung eine doppelte Verrohrung in der Re – Injektionsbohrung eingebracht und dabei allerdings großzügig unterschlagen, dass er damit vermutlich eine Schadenserkundung, wie vom Bergamt angeordnet, unmöglich gemacht hat. Herr Dr. Thomas Dreher, zuständiger Mitarbeiter des Bergamts für die Landauer Anlage beschrieb die Situation mehrfach wie folgt. In einem DPA – Bericht vom 12.11.2015 erklärte Herr Dr. Dreher bezüglich der Schadenssuche (…) „Das sei schwierig, weil ein Rohr in die Bohrung eingeführt worden sei.“(…). Die BI hat im Rahmen ihrer Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der „geo-x GmbH“, auch Anzeige gemäß § 295 StGB, „Unterdrückung eines Beweismittels“, gestellt. Der Abgleich der Anlage mit dem R + I – Fließbild wirft jetzt die Frage auf, ob die Betreiber anlagentechnische Veränderungen vorgenommen hat, die im Widerspruch zur genehmigten Ausführung steht. Das R + I – Fließbild ist ein vollständiges Schema der Anlage mit allen sicherheitstechnischen Einrichtungen und der kompletten Anlagenüberwachung.

Nach dem Abschluss der Prüfungen fordern wir die SGD – Süd auf die Ergebnisse offenzulegen. Wir werden eine Ausrede der Art sich auf angebliche Betriebsgeheimnisse herausreden zu wollen, nicht akzeptieren.

Aus dem Schreiben der SGD – Süd ist ableitbar, dass die beschriebene Prüfung die erste Prüfung nach der Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2007 darstellt, wobei es für uns fraglich ist, ob vor der Inbetriebnahme des Kraftwerks eine sorgfältige Prüfung überhaupt stattgefunden hat. Der uns vorliegende Schriftverkehr mit den damaligen Betreibern spricht Bände und lässt Schlimmes befürchten.

Für das GKW in Insheim hat die dortige Bürgerinitiative einen Forderungskatalog erarbeitet und den politisch Verantwortlichen in Gemeinde und Verbandsgemeinde an die Hand gegeben. Der Hintergrund für diesen Forderungskatalog stellt die Tatsache dar, dass in Insheim eine Sensibilisierung gegenüber dem Kraftwerk und der dort tätigen Betriebsleitung stattgefunden hat, die dazu führte, dass sowohl die Gemeinde als auch die Verbandsgemeinde einer Verlängerung des Hauptbetriebsplans nicht zustimmte. Diesen Forderungskatalog wollen wir auch auf das Landauer Kraftwerk übertragen ohne deshalb von unserer Forderung nach einer endgültigen Stilllegung abzurücken.

Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass das Thema „Geothermie in Landau“ noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Stadt, deren Verantwortlichen nach der Verabschiedung einer Resolution kurz nach der Stilllegung des GKW im Jahre 2014 sich in Schweigen hüllen, sollte sich nicht allzu sicher sein, dass das „Gespenst Geothermie“, wie von der örtlichen Presse dargestellt, bald wieder am Horizont erscheint. Das jämmerliche Verhalten der politisch Verantwortlichen im Lande, allen voran die Ministerpräsidentin Frau Dreyer und ihre Vertreterin, die Wirtschaftsministerin Frau Lemke, lassen befürchten, dass die Geister die man rief, doch nicht so schnell von der Bildfläche verschwinden werden. Die Damen haben es tunlichst vermieden sich zu dem Thema zu äußern. Grund dafür dürfte der bevorstehende Wahlkampf zu den Landtagswahlen im nächsten Jahr sein.  Warten wir ab, wie eine neue Landesregierung mit diesem leidigen Thema umgeht. Schlimmer kann es kaum kommen.

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz