Geothermie Landau

Geothermie-Erdbeben in Landau 05.05.14

15.August 2009          Erstes signifikantes Erdbeben von mittlerweile 55

18.August 2009          Schadensmeldung an Betreiber des Geothermie-Kraftwerkes Landau

Betreiber, vertreten durch den GF Herr Hauffe-Pfalzwerke geofuture GmbH- kündigt

„Sachverständigen“ zur Schadensaufnahme an

Nach Recherchen über den angekündigten SV stellt sich heraus, dass er von der Landwirtschaftskammer als SV für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und für landwirtschaftliches Bauwesen bestellt und vereidigt ist. Daraufhin lehnt der Betroffene den SV zur Bewertung dieser Schäden ab.

Herr Hauffe, PFALZWERKE geofuture GmbH- 50%ige Anteilseignerin-, antwortet:

„Was die Kompetenz von Herrn K. angeht, kann ich Ihnen versichern, dass er uns von der Architektenkammer empfohlen wurde (…)“

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz antwortet schriftlich auf Anfrage am 30.09.2009:

 (…) die Aussagen von geo x GmbH verwundern. Eine Empfehlung der Architektenkammer für Herrn K. zur Begutachtung von Bauschäden in Folge des Erdbebens in Landau ist nicht erfolgt“

Oktober 2009            

„Gutachter“ von Betreiber-Versicherung CHARTIS besichtigen Schäden und kündigen Gutachten an.

Herr Dr. T. ein als Erdbeben-Experte vorgestellter Gutachter, bezeichnete die Schäden als erdbebenbedingt und die Schadensbilder als beeindruckend.

Ende 2009                 

Betroffener fordert „ Gutachten“ bei geo x GmbH an. Betreiber lehnt ab.

27.03. 2010                

Herr Hauffe in der RHEINPFALZ: (…) Mittlerweile ist Müller ein Gutachten zugestellt worden. „ Rissbildungen am Bauvorhaben“ seien“ vornehmlich auf konstruktiven Unzulänglichkeiten der Gebäudekonzeption“ zurückzuführen“, heißt es darin.

Hinweis: Diese Darstellung ist schlicht falsch. Es wurde kein Gutachten vorgelegt, -siehe „ Ende 2009 fordert Betroffener Gutachten an“-und „ konstruktive Unzulänglichkeiten“ liegen nachweislich nicht vor.

8.12.2010                   

Landesregierung stellt in einer Bürgerversammlung im Alten Kaufhaus in Landau den fragwürdigen Abschluss-Bericht „Seismisches Risiko bei hydrothermaler Geothermie“ der „Expertengruppe“ unter organisatorischer Leitung von Herrn Dr. Keilen vor.

Hinweis: Die wesentlichen Aussagen dieses Berichtes wurden zwischenzeitlich widerlegt.

 Betroffener fordert in der Versammlung die Herausgabe des Gutachtens. Der Betreiber des GKW, vertreten durch GF Frau Dr. Rogolic, antwortet:„Sie können die Herausgabe ja gerichtlich einklagen“

Erst nach massivem Druck durch Herrn Schweitzer, Staatssekretär im Wirtschaftministerium erklärt sich der Betreiber zur Herausgabe bereit.

Wenige Tage später erhält der Betroffene die „Gutachten“. Ein „ Gutachten“ entpuppt sich als „ Begehungsprotokoll“, unterzeichnet von einem Dipl. Biologen und einem Architekten. Der Erdbeben-Experte Dr. T., der die Schäden als beeindruckende Erdbeben-Schäden bezeichnete, taucht im „Begehungsprotokoll“ nicht mehr auf.

Nach seinen Informationen wurde sein interner Bericht, wonach es Erdbebenschäden sind, auf „externe Schäden“ im Begehungsprotokoll geändert.

Das Begehungsprotokoll von PLANALYZE berichtet von externen Einflüssen, die die Schäden verursacht hätten. Schadensumfang ca. € 37.000,00.

Als externe Einflüsse werden Windkräfte oder die Sonne aufgeführt.

Ein weiteres „ Gutachten“ wurde  am 24.02.2010 von ZORN Ingenieursgesellschaft GmbH, Herr Roedenbeck für die Versicherung der geo x GmbH CARTIS erstellt. Eine ausreichende Beurteilungsgrundlage stand nach eigenen Ausführungen von ZORN nicht zur Verfügung. Behauptungen über konstruktive Mängel wurden nicht belegt.

Das sogenannte Gutachten ist deutlich von einer Parteinahme für die Versicherung geprägt.

Damit stellen die zusammenfassenden Ausführungen der Ingenieurgesellschaft lediglich Behauptungen dar, die nicht entsprechend verifiziert und belegt sind.

Bauexperten widerlegten in einer vorliegenden Bewertung vom 18.12.2010 wesentliche Ausführungen von ZORN: „Insgesamt entsteht der Eindruck fachlicher Inkompetenz“.

Zur Erinnerung: Der Vorstand der Pfalzwerke, Herr Dr. Hitschler, zitierte aus diesem

mehr als fragwürdigen „Gutachten“, anlässlich der Veranstaltung im Alten Kaufhaus. Das „ Gutachten“ lag dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Demnach konnte er auch nicht zu dem fragwürdigen „ Gutachten“ Stellung nehmen.

Die sogenannte „Expertenkommission“ nahm die Ausführungen von ZORN ungeprüft in den Bericht auf. Einer der zahlreichen Fehleinschätzungen und Bewertungen des Kommissionsberichtes.

20.12.2010                 

Betroffener bittet ZORN um Auskunft über die Qualifikation zur Bewertung der Schäden und ob Herr Roedenbeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sei. Am 13.01.2011 erinnerten wir ZORN auf das Schreiben vom 20.12.2010. Bis heute keine Reaktion.

17.01.2011                 

BI Landau beauftragt Gutachten. Die Gutachten vom Febr. 2011 belegen als Ursache eindeutig Erdbeben als Schadensursache und weisen nach, dass es keine Windkräfte sein konnten und auch keine Baumängel vorliegen.

 

3-10/ 2011                 

Gespräche über Schadensregulierungen zwischen BI Landau, Betreiber GKW-Landau und Anteilseigner EnergieSüdwest.

Betreiber geo x GmbH und EnergieSüdwest schlagen Vertraulichkeitsvereinbarung mit Vertragsstrafe von bis zu EUR 10.000,00 vor. Die Vereinbarung soll Grundlage für die Gespräche werden. BI Landau lässt sich keinen Maulkorb verpassen und lehnt ab.

Die nicht sehr effektiven und zähen Gespräche gehen dennoch weiter.

Zur Schadenregulierung schlägt die BI Landau einen von beiden Seiten akzeptierten Ombudsmann und einen Fonds für die Schadensaufwendungen, Finanzierung von Gutachten und Ombudsmann vor. In den Fonds- in Anlehnung an Staufen- sollen Betreiber, Eigentümer und die Landesregierung einzahlen.

Nach der Erdbeben-Serie Ende November 2011, mit einer großen Anzahl von Schadensmeldungen, wird ein Ombudsmann vom Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der ESW, Herr Hirsch, der Presse vorgestellt und als eigene Idee verkauft. Die BI Landau als Interessenvertreterin der Betroffenen wurde bei der Auswahl des Ombudsmannes nicht gefragt. Der Ombudsmann wird von der geo x GmbH bezahlt. Es besteht die Besorgnis der BI, dass der Ombudsmann demnach nicht neutral und unabhängig agiert.

Die geo x GmbH lehnt die Offenlegung der erhaltenen Schadensmeldungen ab.

Dez. 2011                   

geo x GmbH/ BI Landau und Anteilseigner EnergieSüdwest vereinbaren die Durchführung eines Beweisverfahrens

30.03.2012                 Antrag „selbständiges Beweisverfahren“ eingereicht.

2.04.2012                    Landgericht Landau beschließt Beweisverfahren.

28.08.2012                 

Die PFALZWERKE geofuture GmbH, GF Herr Dr. Christian Lerch, versuchen mit einer hochdotierten Abmahnung die BI Landau, sowie den 1. Vorsitzenden und Betroffenen Werner Müller mit haltlosen Vorwürfen offensichtlich unter Druck zu setzen. Ohne Erfolg.

Ende Oktober 2012   

Aus aktuellem Anlass beantragt Antragsteller3 Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen Dr. Schlüter, der vom Landgericht abgelehnt wird.

13.05.2013                  1. Ortstermin des „Sachverständigen“

18.09.2013                 

Daldrup, seit Mai 2013 40%igerAnteilseigner an der geo x GmbH über die Geysir Europe GmbH, stellt Strafantrag gegen Betroffenen wegen angeblichen Falschbehauptungen. Am 12.11.2013 teilt die Staatsanwaltschaft in einem dürren Satz mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Mehr unter: www.geothermie-landau.de „ Daldrup sucht die Konfrontation“

21.10.2013                 

Landgericht Landau bittet Sachverständigen um Mitteilung, bis wann mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet werden kann bzw. welche Hintergründe die Fertigstellung des Gutachtens verzögern.

28.10.2013                 

Sachverständiger antwortet dem Gericht: (….) in einem weiteren Ortstermin sollen die Erkundungen präzisiert werden.

26.Februar 2014        

2. Ortstermin mit Sachverständigen, Anwälten und nach eigenen Angaben Geschäftsführer der geo x GmbH, Herr Bems.

Der Rechtsanwalt der geo x GmbH, Herr Deutsch, übergibt den Teilnehmern einen Lageplan über Höhenveränderungen in Landau. Quelle: Stadtbauamt Landau, Stand 11.02.2014.

Wie sich später herausstellt, war dieser Plan ein internes Arbeitspapier bei einer Besprechung im Bergamt Mainz im Februar 2014.

Anmerkung: Laut Herrn Kamplade, Stadtbauamt Landau, und Teilnehmer dieser Besprechung in Mainz, sollte dieses Arbeitspapier nicht an Dritte ausgehändigt werden.

Der Stadt Landau blieb jetzt nichts anderes mehr übrig, als die seit 2011 beobachteten Höhenveränderungen bzw. Hebungen zu veröffentlichen.

Werner Müller übergibt den Teilnehmern eine Richtigstellung zu den Ausführungen der geo x GmbH, GF Herr Dr. Christian Lerch, vom Juni 2013, siehe beigefügte Anlage

7. 03 2014                  

Der Geschäftsführer bzw. Betriebsleiter des GKW Landau-mit griechischem Namen-unterbreitet dem 1. Vorsitzenden und Betroffenen gegen 9:45 Uhr am Tor des Kraftwerkes ein überraschendes Angebot (sinngemäß): „ Wir zahlen Ihren Schaden, wenn Sie den Widerstand gegen die Geothermie aufgeben“.

Hinweis: Am 10.03.2014 entstehen im Umfeld des GKW die ersten Bodenrisse durch Hebungen der Erdoberfläche.

29.04.2014                 

Nachdem wieder ca. 9 Wochen seit dem 2.Ortstermin Ende Februar 2014 vergangen sind, bitten wir den Sachverständigen Herrn Dr. Schlüter um Info über den derzeitigen Stand im Beweisverfahren.

Fortsetzung folgt………….

3.05.2014

gez. Werner Müller

Anlage erwähnt

 

 

Beweisverfahren

Im Juni 2013 übermittelt die geo x GmbH über das Landgericht Landau dem Sachverständigen eine Auflistung von möglichen Ursachen für die Gebäudeschäden.

Wir nehmen hierzu Stellung,

Stand 5.05.2014, Ergänzungen zu Stand 25.02.2014

Zu 1

Erschütterungsmessnetz

(…) seit Oktober 2009 werden in Landau und seit Juli 2009 in Insheim betrieben, die 24h alle Erschütterungen (…) messen.

Richtig ist:

Induzierten Beben sind bereits vor Inbetriebnahme des GKW dokumentiert. Erschütterungen wurden von der Bevölkerung dem westlich von Landau liegendem Steinbruch zugeordnet. Nach der Inbetriebnahme waren die ersten signifikanten Beben im August und September 2009 deutlich zu spüren.

Die Messstation des Bergamtes am Ebenberg registrierte 4,8mm / sec

Die nach den signifikanten Beben im Okt. 2009 vom Betreiber im Auftrag vom Bergamt installierten Stationen waren weit entfernt von der Werner-Heisenberg-Str.

Die Stationsmesswerte werden möglicherweise 24 h aufgezeichnet, „aufbereitet“ aber nur lückenhaft veröffentlicht. An Werktagen beginnen in der Regel die Veröffentlichung gegen 8 h und enden um 18 h. Übers Wochenende enden die Veröffentlichung am Freitag gegen 18 h und beginnen wieder am Montag gegen 8 h

Die Messwerte der Stationen von BGR und Bergamt weisen erheblich höhere Werte

auf, als die der Betreiber. Beim MAGS II-Treffen im Nov. 2013 wurde der Sachverhalt angesprochen. Die Auskunft:

„Das ist auch ein Teil unserer Untersuchungen“

Im Rahmen des MAGS II werden nun Beschleunigungssensoren installiert. Sie lösen die Geschwindigkeits- Messung ab.

 (…) Die DMT hat eine Stellungnahme zu den Messergebnissen seit Bestehen angefertigt. „ Alle Anhaltswerte der DIN 4150 (..) wurden an den Messorten deutlich unterschritten (…)

Richtig ist:

Die DIN 4150 ist eine Richtlinie und für Baumaßnahmen erarbeitet worden. Sie ist für induzierte Flachbeben, wie bei der Tiefen Geothermie, nicht anwendbar. Auch gelten Messwerte nur für das Gebäude, in dem die Station installiert war.

(…) gemessene Überhöhungsfaktor zwischen Bodenplatte und oberster Bodenplatte liegt bei 2,5

Richtig ist:

Wir haben die Daten ausgewertet und sind auf wesentlich höhere Überhöhungsfaktoren gestoßen. Die Aussage vor DMT ist nicht nachvollziehbar.

2. Grundwasser

(…) Die Immobilien in der Werner-Heisenberg-Str. liegen ebenfalls im Bereich sehr niedriger Flurabstände. Der Birnbach fließt in unmittelbarer Umgebung der Häuser. Ebenfalls in der direkten Umgebung liegen Feuchtwiesen und eine temporäre Wasserfläche die direkt aus dem Grundwasser gespeist wird.…..

Richtig ist:

Der Birnbach fließt nicht unmittelbar an den Häusern und ist vom Objekt min. 300 m entfernt.

Auch sind in unmittelbarer Umgebung keine Feuchtwiesen und temporäre Wasserflächen. Die dargestellten Grundwasserstände sind nicht im Bereich der Werner-Heisenberg-Str.

3. Baugrund

(…)Für die Durchfeuchtung des Bodens (…) im Bereich der WHS-Str. 13 spielt möglicherweise auch ein direkt am Gebäude befindlicher Versickerungsteich eine Rolle.

Richtig ist:

Der Teich ist ein Folienteich und kein Versickerungsteich. Das Teich- Wasser hat keinen Kontakt zum Erdreich.

 (….) Auch die Flurbezeichnung „ In den Grabengärten“ weist auf ein lokales Feuchtgebiet hin.

Richtig ist:

Die Flurbezeichnung ist Guldengewann und nicht „ In den Grabengärten“

Etwa 30 m vom Grundstück im etwa 2 m tieferliegendem Gelände wurden von der Erdoberfläche 4 m tiefe Gräben zur Verlegung von Versorgungsleitungen gezogen, ohne auf Grundwasser zu stoßen.

Bei der zur Zeit stattfindenden Kampfmittelsondierung wurde Im April 2014 eine ca. 8m tiefe Bohrung, etwa 15 m vom Gebäude entfernt, niedergebracht. Der ausgebrachte Baugrund war absolut trocken. Auch hier kein Hinweis auf „Feuchtgebiet“

 (…) Die Eigenschaften des Baugrundes… dürften durch intensive Bombadierungen der Kaserne….. negativ beeinflusst worden sein.(…) Bombentrichter…. Die zu einer tiefgründigen Auflockerung des Bodens geführt haben können.

Richtig ist:

Die Risse am Gebäude sind im Wesentlichen waagerechte Risse und keine Setzrisse. Die Argumentation ist absolut abwegig.

4. Windlast

(…) Windlast kann eine Ursache……

Richtig ist:

Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Knödel belegt eindeutig, dass die Risse nicht durch Windlast verursacht wurden.

5. Bergsenkungen

(….) In Landau (…) wird Erdöl durch die Wintershall gefördert.(…) Das Nord-Süd-Profil zeigt deutlich eine kontinuierliche Absenkung der Landoberfläche, die auch im Stadtgebiet voranschreitet. Die max. gemessenen Absenkung beträgt 17 cm

Richtig ist:

Die dargestellten Bergsenkungen liegen weit entfernt von WHS -13

Die Wintershall Holding hat in einer ersten Bewertung dieser von geox GmbH vorgetragenen Darstellung, dass die Erdölförderung zu Bergsenkungen geführt haben sollen, als unbegründet und abwegig bezeichnet.

Eine ausführliche Stellungnahme hat die Winterhall Holding angekündigt.

gez. Werner Müller

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