Geothermie Landau

Schadensersatz 26.02.16

Aus diesem Grund soll hier versucht werden etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

  1. 1.   Besitzverhältnisse an der Betreibergesellschaft „geo-x GmbH“ zwischen August 2013 und März 2014:

Bei der Betriebsaufnahme des GKW Landau zeichnete die „geo-x GmbH“ als Betreiberin. Diese Gesellschaft befand sich im Besitz von zwei Anteilseignern, dem örtlichen Energieversorger „Energie Südwest AG“ (ESW) und der „Pfalzwerke AG“ (PW), zu gleichen Teilen.

Da weder die ESW noch die PW geeignetes Personal zum Betrieb des Geothermie – Kraftwerks (GKW) bereitstellen konnte, wurden mit einem Unternehmen ein Dienstleistungs- und ein Unterstützungsvertrag abgeschlossen. Bei dem Unternehmen handelte es sich zunächst um die „BESTEC GmbH“, später um die „BESTEC – Services GmbH“. Als Geschäftsführer fungierte Herr Prof. Baumgärtner, dem seine ehemaligen Geschäftspartner aus dem Haus Daldrup inzwischen doloses Verhalten[1] und „Janusköpfigkeit“ unterstellen. Sowohl die Firma „BESTEC“ als auch die Firma „BESTEC – Services“ sind Tochterunternehmen der Pfalzwerke.

Die oben genannte Konstellation hatte Bestand bis zum Sommer 2013. Zu diesem Zeitpunkt verkaufte die ESW 40% ihres Anteils an der „geo-x“ für vermutlich 2€ an die „Geysir – Europe GmbH“. Diese Firma befindet sich zu 70% im Besitz der „Daldrup & Söhne AG“, zu 20 % im Besitz des Geschäftsführers, Herrn Curd Bems und zu 10% „ im „Streubesitz“.

Nachdem der letzte Geschäftsführer der „alten“ Betreibergesellschaft, Herr Dr. Lerch, sein Wirkungsfeld zum Kraftwerk in Insheim verlagert und Mitte 2013 Landau verlassen hatte, übernahmen die Herren Bems und Baumgärtner interimsmäßig die Geschäfte der Geschäftsführer. Daraus ergab sich die interessante Situation, dass Herr Baumgärtner gleichzeitig für den Vertragspartner tätig war der mit einer Firma Verträge abgeschlossen hatte in der er ebenfalls als Geschäftsführer fungierte.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass bei einem früheren Verfahren vor dem Landgericht heraus kam, dass der mit monatlich 3.000€ honorierte Dienstleistungsvertrag mit der „BESTEC“ im Jahr 2010 auf stattliche 16.000€ pro Monat aufgestockt wurde. Bei der damals stattgefundenen Verhandlung wurde offenbar, dass die Klägerin unterstellte, dass dieser Vertrag lediglich zur Alimentierung des Herrn Baumgärtner gedient haben soll, eine Gegenleistung allerdings nicht erbracht wurde.

Zum 01.01.2014 stieg auch der zweite „Altgesellschafter“, die Pfalzwerke AG.“ aus der „geo-x“ aus und verkaufte vermutlich ebenfalls für 2€ seine gesamten Anteile an die „Geysir – Europe GmbH“. Zum Zeitpunkt der Abstellung des GKW am 13.03.2014 war Herr Bems alleiniger Geschäftsführer der „geo-x“. Die beiden Verträge mit der „BESTEC“ waren zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt. Wer die Anlage in Landau fachmännisch betreut und gefahren hat, ist unbekannt.

  1. Wer verklagt wen?

Im laufenden Verfahren tritt in letzter Konsequenz die „Daldrup & Söhne AG“ als Kläger gegen die ESW und die Pfalzwerke auf. Allerdings wird auf dem Aushang des Landgerichts unter dem Aktenzeichen HK 074 / 14 die „J. D. Apparate- und Maschinenbau GmbH“ benannt, die gegen die „Energie Südwest Netz GmbH“ klagt. Die Gründe für diese Tatsache sind unbekannt. Dabei geht es um eine Schadenersatzforderung, in Höhe von 2 Mio. € die sich im Wesentlichen aus dem Gewinnausfall des stillgelegten GKW, den Kosten für die angeordneten Maßnahmen der Bergbehörde und den Instandsetzungsarbeiten auf dem GKW – Gelände zusammensetzen. Eine untergeordnete Rolle spielen Schadenersatzforderungen der „Landesgartenschaugesellschaft“, des „Vincentius“ – Krankenhauses und der „Deutschen Bahn“.

Die Muttergesellschaft „Daldrup & Söhne AG.“ tritt bei dem Verfahren als Kläger auf, weil diese AG. Ansprüche an die Betreibergesellschaft geltend machen kann. Daldrup hat vermutlich die Verbindlichkeiten für die laufenden Zahlungen übernommen und die „geo-x GmbH“ hat dafür als Sicherheit Ansprüche an Daldrup abgetreten. Juristisch wird eine solche Situation als „Zendenz“ bezeichnet.

Nachdem diese Situation durch das Gericht dargestellt worden war, wurden die Anträge gestellt.

  1. Die Klage:

Daldrup verklagt die Altgesellschafter wegen angeblich mangelhafter und nachlässiger Betriebsführung auf Schadensersatz. Die Klägerin behauptet, dass wichtige Daten über die Betriebszustände des Kraftwerks jahrelang gar nicht oder nur unvollkommen ausgewertet, geschweige denn aus offensichtlichen Abweichungen bei den Betriebsparametern, die notwendigen Konsequenzen gezogen worden sind. Diese nachlässige Betriebsführung habe letztendlich zur Eskalation der Ereignisse und zur Abstellung der Anlage geführt. Erschwerend sei hinzugekommen, dass wichtige Sicherheitseinrichtungen manipuliert worden seien.

Eine Schlüsselposition nimmt hier der „Ringraum“ der Re – Injektionsbohrung ein, bei dem der Druck zwar gemessen worden sei, aber Abweichungen vom „Normalzustand“ nicht registriert worden sind.

Erklärung: Beim Ringraum handelt es sich um den Spalt zwischen der Verrohrung der Bohrung, die so genannte „Injektionstour“ und einem äußeren Mantel um diese Verrohrung. In diesen Ringraum ist vermutlich durch eine defekte Dichtung Tiefenwasser eingetreten. Die exakte Ausführung des äußern Mantels ist nicht in letzter Konsequenz bekannt, sicher ist allerdings, dass dieser in 471m unterbrochenen Mantel mit einer „Zementierung“ (Beton) zum Gebirge hin abschließt. Ob sich das Tiefenwasser durch eine Undichtigkeit im Mantelrohr und dem Beton oder am unteren Ende dieses Mantels in 471m Tiefe seinen Weg ins Gebirge sucht, ist immer noch unklar.

Normalerweise herrschen im Ringraum niedrigere Drücke wie im Re – Injektionsrohr der Bohrung durch das das Tiefenwasser in den Untergrund gepresst wird. Da die Dichtung vermutlich schon seit ca. 2010 undicht war, herrschten in dem Ringraum ähnliche Drücke wie in der Re – Injektionsbohrung. Dieser Druck lag mit 45 bar um 15bar über dem genehmigten Maximaldruck für den Ringraum!

Das bedeutet, dass die Anlage vermutlich Jahrelang unter Bedingungen betrieben wurde für die es keinen gültigen Hauptbetriebsplan gab. Sowohl die Altgesellschafter und deren Vertragspartner, als auch die neuen Besitzer der geo-x waren darüber informiert und haben diese Tatsache ignoriert!

Zum Beweis für ihre Klageargumentation legten die Kläger einen Screenshot des Steuerrechners der Anlage vor, auf dem in einem stilisierten Fließbild die Lage der Sensoren und deren Werte dargestellt werden. Zusätzlich wurde ein Druck / Zeit – Diagramm der Druckverhältnisse im Ringraum präsentiert. Beide Beweisvorlagen wurden nach dem März 2014(!) aus den gesammelten, aber nicht ausgewerteten Datensätzen, durch den Vorstand der „Daldrup & Söhne AG,“ Herrn Maasewerd, generiert.

  1. Die Beklagten:

Die Beklagten weisen diese Vorwürfe energisch zurück. Die neuen Besitzer der geo-x hätten wider besseres Wissens, offensichtlich ungeprüft, ebenfalls die Anlage weiter betrieben. Die Betreiber hätten vor und nach der Übernahme der geo-x genügend Zeit gehabt die von ihnen angemahnten Missstände in der Betriebsführung zu korrigieren, haben dies aber nicht getan. So die Ausführungen der Beklagten. Die Beklagten stellten die Behauptung auf, man habe Herrn Bems auf eine wichtige Veränderung der Betriebsparametern aufmerksam gemacht, dieser habe allerdings Abstand von einer Abstellung des GKW genommen, da er bei Stillstand mit dem Kraftwerk ja kein Geld verdienen könne.

Die Beklagten beantragen die Abweisung der Klage.

  1. Das Ereignis:

Wie bereits oben erläutert spielen die Druckverhältnisse im Ringraum der Re – Injektionsbohrung eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Betriebszustände. Am 30.06.2013 gab es zu einem drastischen Druckabfall im Ringraum. Wann und durch wen dieser Druckabfall registriert wurde und wer von den Verantwortlichen davon Kenntnis erhielt, blieb unklar. Die Verantwortlichen für den Betrieb und auch der Geschäftsführer Bems interpretierten den Druckabfall der Art, dass sie davon ausgingen, dass die seit womöglich schon seit 2010 defekte Dichtung wieder funktionieren würde. Auf die naheliegende Möglichkeit, dass sich das Wasser im Ringraum ins Gebirge verabschiedet haben könnte, kamen die Fachleute allerdings nicht.

Unabhängig davon verdichtete das Vermessungsamt der Stadt seit 2011 die Messintervalle an seit 1954 bestehenden „Horizonten“, die im Zusammenhang mit der Ölförderung eingerichtet worden waren, drastisch. Zusätzlich wurden weitere Messpunkte, alle rund um das GKW, eingerichtet und zum Zeitpunkt der Eskalation der Bodenhebungen wöchentlich vermessen. Grund dafür könnten schon frühzeitig aufgetretene Risse im Umfeld der Anlage gewesen sein.

Erklärung: Wasser lässt sich im Gegensatz zu Gasen nicht komprimieren. Da der viel zu hohe Ringraumdruck permanent auf die Wassersäule einwirkte, müssen im Untergrund sehr hohe, hydraulische Drücke geherrscht haben. Es ist weder bekannt, ob die einer permanenten Belastung mit heißer, verdünnter und elektrolytreicher Säure (Tiefenwasser) ausgesetzte Ringraumbetonierung dieser Belastung standgehalten hat, oder ob das Tiefenwasser am Ende der Betonierung in ca. 470m Tiefe ins Gebirge ausgetreten ist.

Makaber ist alleine schon die Tatsache, dass die Betreiber die Anlage ohne gültige Betriebserlaubnis in einem als kritisch definierten Zustand jahrelang gefahren haben. Erst das Ausbleiben einer Störmeldung (!), die jahrelang am Kontrollsystem angelegen haben muss, führte dazu sich mit dem Problem überhaupt zu beschäftigen.

Der jetzt durch die Behauptung der Kläger bekannt gewordenen Aspekte scheinen zu bestätigen, dass einerseits die Altbetreiber vermutlich tatsächlich die Sicherheitsventile am Kopf des Ringraums manipuliert haben könnten, -es fehlten die zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Plomben-, die Neugesellschafter diese vorgefundenen Zustände allerdings über lange Zeit geduldet, wenn nicht sogar befördert haben könnten.

  1. Der Zeuge:

Nach der Abstellung am 13.03.2014 begann eine hektische Suche nach der Ursache für die Bodenbewegungen. Angeblich habe das Bergamt, wie auch der als „Fachmann“ vorgestellte Diplom Geologe Hr. Maasewerd, ein Vorstand der Daldrup & Söhne AG., zunächst verneint, dass Tiefenwasser überhaupt ins Gebirge „geflossen“ sein könnte. Man habe dies für unmöglich erachtet, so M. Daraufhin habe Herr Maasewerd sich die Aufzeichnungen und die gesammelten Daten seit 2010 besorgt und ausgewertet. Herr Maasewerd versuchte sein „Ringen um Erkenntnis“ in glühenden Farben zu schildern und sprach von Arbeiten, die er noch in seiner Freizeit getätigt habe, um Klarheit über den Zustand der Anlage zu erhalten.

Persönliche Anmerkung: Sollte Herr Maasewerd davon ausgehen, dass viele im Brustton der Überzeugung vorgebrachte Worte, die Glaubwürdigkeit und die Plausibilität steigern, dann liegt er falsch. Herr M. präsentierte als entscheidenden Schritt (!) zur Erkenntnis die triviale Praxis, dass man Parameter gegen die Zeit auftragen muss, um einen Prozess nachvollziehen zu können. Das ist Basiswissen eines Chemiekantens in Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr. Im konkreten Fall benötigte der „Experte“ Maasewerd viele Monate um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Die angeführten Schwierigkeiten wegen der großen Masse an ungeprüften Daten aus der Vergangenheit ziehen ebenfalls nicht. Die von den Sensoren erfassten Daten werden in einem definierten Rhythmus auf einem Server abgelegt und können problemlos in ein EXCEL – Sheet eingelesen werden. Durch intelligente Filterung der Daten durch die Definition einer Range in der die Daten angezeigt werden sollen und der Festlegung zur Anzeige von Grenzwertabweichungen ist es problemlos möglich in kürzester Zeit alle möglichen Darstellungen zu generieren. Offensichtlich beherrscht weder der „Experte“ Maasewerd noch die Fachleute vom Bergamt den Umgang mit Mitteln der EDV, die bereits in der Schule vermittelt werden.

Herrn M. sei zu Gute gehalten, dass er immerhin monierte, dass Abweichungen vom „Normalzustand“ nicht automatisch zu der Konsequenz geführt haben, eine qualifizierte Ursachensuche zu betreiben. Um wieder einen genehmigten Zustand herstellen zu können wäre eine Reparatur des Schadens unerlässlich gewesen. Das hätte auch das Abstellen der Anlage beinhaltet, was allerdings nicht geschah. Vermutlicher Grund: Wirtschaftliche Interessen.

Persönliche Anmerkung: Offensichtlich hat sich keiner der Verantwortlichen Gedanken über die Sicherheit der Landauer Bürger gemacht!

Die Beklagten führen sogar an, dass Herr Bems die Ereignisse um die Anlage bewusst vertuscht habe, weil er (…) „mit der Anlage Geld verdienen wolle“ (…).

Die Beklagten versuchten die Ausführungen dahingehend zu unterlaufen, dass auch die Daldrup – Leute, obwohl diese genügt Zeit gehabt hätten sich „schlau“ zu machen, die notwendigen Schritte nicht in Angriff genommen hätten.

  1. Wie geht es weiter?

Die Fortsetzung folgt am 20.04.2016. Für diesen Termin wurde eine Verkündung im Verfahren angekündigt.

  1. 8.   Fazit und persönliche Wertung:

Um es auf den Punkt zu bringen, sowohl das Bergamt, als auch die Verantwortlichen der Stadt, haben vermutlich wissentlich geduldet, dass am Rande eines Wohngebiets über viele Jahre eine Anlage betrieben wurde die sich in einem nicht genehmigten Zustand befand. Durch die Überschreitung von Betriebsparametern war der Hauptbetriebsplan auf dessen Grundlage die Anlage genehmigt worden war, nicht mehr gültig!

Die vermutete Manipulation an Sicherheitseinrichtung und das Entfernen von Plomben an diesen stellt einen Straftatbestand dar. Wir erwägen Herrn Professor Baumgärtner und den Geschäftsführer bis Mitte 2014, Herrn Dr. Lerch, aus diesem Grund anzuzeigen. Wir prüfen eine Anzeige wegen Mitwisserschaft gegen Herrn Bems.

In einem neuen Licht erscheint die Rolle der Stadt. Offensichtlich war dem damaligen OB, Herr Schlimmer, bei einem Gespräch im Bergamt unmittelbar vor der Abstellung der Anlage, nur wichtig die Probleme nicht in die Öffentlichkeit dringen lassen zu wollen.

Landau, den 25.02.2016



[1] Dolose Handlung: lat. v. dolosus = arglistig, trügerisch

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