Geothermie Landau

Schluss mit der Mogelpackung 18.02.16

Das „Geothermie – Forum“, von der Landesregierung als weiterführende Veranstaltung im Nachgang zur Mediation ins Leben gerufen, ist gescheitert und hat sich als Mogelpackung offenbart. Zu diesem Schluss muss jeder kommen, der an der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landes Rheinland – Pfalz teilnahm, die am 11.02.2016 in Mainz stattfand.

Die Bürgerinitiativen aus Landau und Insheim sind keine offiziellen Mitglieder dieses Forums und haben weder ein Mitsprache- noch Abstimmungsrecht. Lediglich Fragen sind zwar zugelassen, werden aber regelmäßig dann abgewiesen, wenn für die Betreiberseite unangenehme Sachverhalte thematisiert werden sollen. Der Kreis der ordentlichen Mitglieder setzt sich aus einer Vielzahl von „Kleinst – BI´s“ zusammen, teilweise nur mit einem Mitglied, ergo als Verein gar nicht zulassbar, die allesamt nicht mit einem laufenden Kraftwerk konfrontiert sind. Der Informationswert ist vernachlässigbar, da in der Regel nur über Sachverhalte berichtet wird, die in der Öffentlichkeit bereits durch die Medien bekannt sind. Anfragen interessierter Bürger werden bestenfalls ausweichend, in der Regel allerdings gar nicht beantwortet.

Seit das Bergamt wegen der fragwürdigen Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Abgang des ehemaligen Amtsleiters, Herrn Professor Ehses, Schlagzeilen machte, ist klar, dass das Wirtschaftsministerium und dessen Leiterin, Frau Ministerin Lemke, massiv Einfluss auf die Arbeit dieser eigentlich unabhängigen Behörde nimmt. Entsprechend groß ist das begründete Misstrauen der unabhängigen BI´s Landau und Insheim gegen die Arbeit dieses Forums.

Es ist bezeichnend für den „offenen Umgang“ mit den Bürgern, dass lediglich Vertreter der BI Landau und Insheim, unterstützt von einer Delegation aus dem hessischen Massenheim, bei der Sitzung des Wirtschaftsausschusses anwesend waren, Vertreter der  Bürgerinitiativen die als ordentliche Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen, allerdings nicht. Eine Information dieser Mitglieder von Seiten des Moderators erfolgte offensichtlich nicht, obwohl der Top 7 der Agenda sich mit der Zukunft des Geothermie – Kraftwerks in Landau beschäftigte. Die Information, dass die Sitzung des Wirtschaftsausschusses sich mit dem brisanten Thema auseinandersetzen würde, bekamen die Vertreter durch eine Information aus Medienkreisen.

Bei der Veranstaltung wurde offenbar, was kritische Beobachter seit langem befürchtet hatten, denn die Ausführungen des Moderators des Geothermie – Forums, Herrn Tschauder, kann man nur noch mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Herr Tschauder fungierte als fachkompetenter Sprecher des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, Herrn Hüser, der als Vertreter der Landesregierung die Frage nach der Zukunft des GKW – Landau beantworten sollte.

Um es gleich vorweg zu sagen, weder die Aussagen des Herrn Hüser, noch der Bericht über die Lage von Herrn Tschauder sind dazu angetan etwas zur Klärung der verfahrenen Situation beizutragen, noch die Befürchtungen der Landauer Bürger zu beruhigen. Das Gegenteil ist der Fall, denn durch die nichtssagenden Worthülsen und das ständige Wiederholen altbekannter Phrasen, schafft man kein Vertrauen. Die Landesregierung drückt sich weiterhin um eine klare Position und das jämmerliche Lavieren des Vertreters des Bergamts bestätigt die Vermutung, dass die angeblich unabhängige Behörde nur noch als Marionette der völlig überforderten Ministerien, Eveline Lemke (Grüne) fungiert. Grund für die Zurückhaltung dürfte die unmittelbar bevorstehende Landtagswahl sein.

Wir empfinden es als völlig inakzeptabel, wenn in einem Ausschuss der Eindruck erweckt werden soll, dass alleine eine Veranstaltung mit merkwürdigen Mitgliedsbedingungen und einem Informationswert den man ruhigen Gewissens als Null bezeichnen kann, als Instrument zur Information der Bürger genannt wird. Die Sitzungen kann man als konspirative Treffen bezeichnen und der dort geführte, angebliche „offene Dialog“, endet spätestens dann, wenn es für die Vertreter der der Geothermie – Lobby unangenehm zu werden beginnt.

Wir wollen das ehrliche Engagement der Mitglieder von Seiten der betroffenen Bürgerschaft nicht schmälern, aber müssen daran erinnern, dass keine dieser BI´s mit der Realität und den damit verbundenen Schwierigkeiten konfrontiert ist.

Aus unserer Sicht hat das Geothermie – Forum die Aufgabe, Betroffene zu Beteiligte zu machen, um diese als Alibi für eine Scheinveranstaltung zu nutzen, die von vorne herein ausschließt weitere Projekte der Geothermie – Lobby zu verhindern, sondern diese „unter bestimmten Bedingungen“ erst möglich zu machen. Herr Staatssekretär Hüser verkündete, unterstützt von Herrn Tschauder, dass er jederzeit Anträge zur Erstellung eines Geothermie – Kraftwerks genehmigen werde, wenn diese „bestimmte Bedingungen“ erfüllen werden. Über die Art, wie diese Bedingungen aussehen sollen, äußerte er, wie auch Herr Tschauder, sich nicht.

Als Beitrag zur Meinungsbildung mag das nachfolgende Gedächtnisprotokoll dienen, das wir im Nachgang zu der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 11.02.2016 angefertigt haben. Letztendlich hat der Verlauf dieser Sitzung das Fass zum Überlaufen gebracht und uns den Entschluss leicht gemacht, sich aus dem „Geothermie – Forum Vorderpfalz“ zu verabschieden.

Gedächtnisprotokoll zum Besuch beim Wirtschaftsausschuss in Mainz am 11.02.2016

Monika und Thomas Hauptmann

Zusammen mit anderen Mitgliedern von Bürgerinitiativen gegen Tiefe Geothermie besuchten wir die öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landes Rheinland – Pfalz, die am 11.02.2016 stattfand. Vorrangiger Grund war die Anfrage der CDU – Fraktion zur Zukunft des Geothermie – Kraftwerks (GKW) in Landau worüber die Staatssekretäre des Wirtschafts- und des Umweltministeriums berichten sollten. Die Herren Hüser und Griese brachten als fachliche Unterstützung den Moderator des von der Landesregierung ins Leben gerufenen Geothermie – Forums, Herrn Tschauder, zu der Berichterstattung mit.

Zwei weitere interessante Punkte stellten die Top 3 + 4 der Agenda dar, wobei aus dem Top 4 ein Zusammenhang zur Problematik Betrieb eines GKW im Allgemeinen hergestellt werden kann.

In diesem Bericht werden wir zunächst das Thema „Geothermie“ näher betrachten und dabei über den Top 7 ausführlicher berichten.

Ausgangslage:

Das im Jahr 2007 in Betrieb genommene GKW hat bis zu seiner Abstellung in 2014 zu zahlreichen Ereignissen geführt, die der Landauer Bevölkerung, nach Aussage des Stadtvorstands, nicht mehr zugemutet werden können. Die Ereignisse in Form von Erdbeben bis zur Anhebung und Absenkung eines mehrere Quadratkilometer großen Areals sind hinreichend bekannt und sollen hier nicht weiter betrachtet werden.

Als am 14.03.2014 die Ereignisse eskalierten und die Straße vor dem GKW – Gelände aufbrach, wurde die Anlage auf das Betreiben der zuständigen Fachbehörde, Bergamt RLP (LGB-RLP), durch den Betreiber abgestellt. Die Abstellung wurde nicht angeordnet, sondern erfolgte „freiwillig“ durch den Betreiber. Nachdem Grundwasserverunreinigungen durch Arsen im Umfeld der Anlage festgestellt wurden, erging Strafanzeige gegen die Betreiber. Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, allerdings attestierte die für das Grundwasser zuständige Behörde, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung ausgeschlossen werden könne. Entsprechende Protokolle der Messwerte, die den Anforderungen der Anweisung ALEX 13 zur Anwendung der Grundwasserverordnung entsprechen, wurden bisher nicht vorgelegt.

Im Nachgang zu dem Ereignis vom März 2014 ordnete das LGB-RLP die Erkundung des Schadenhergangs und dessen Ursachen an. Zusätzlich soll der Betreiber den Nachweis erbringen, dass eine Reparatur des Lecks, dessen Position bisher nicht geklärt worden ist, nachhaltig möglich ist. Eine vom Betreiber favorisierte, sogenannte 3. Bohrung, für die Fördermittel des „Bundes“ in Höhe von 4,2 Mio. € bereits zugesagt worden waren, erledigte sich nach der Rücknahme dieser Zusage durch den „Bund“. Diese Bohrung war bereits vor der Abstellung der Anlage als Ersatz für die ungenügende Re – Injektionsbohrung gedacht.

Einer bisher nicht in letzter Konsequenz bestätigten Meldung des SWR zufolge, muss der Betreiber einen bei der Erstellung der Anlage gezahlten „Bohrkostenzuschuss“ in Höhe von ca. 450 Tsd. € an das Land zurückzahlen. Eine Klage wegen der Beteiligung an dieser Rückzahlung gegen den ehemaligen Mitgesellschafter der Betreibergesellschaft geo-x, die ESW, hat das Landgericht in Landau kürzlich abgewiesen[1].

Neben Forderungen aus unbezahlten Stromrechnungen des Betreibers wurde das Ergebnis des Mitgesellschafters ESW in den Jahren 2008 – 2013 durch Ausfälle in Höhe von 6,58 Mio. € belastet. Die ESW gehört zur Hälfte der Stadt Landau, Gewinne und Verluste haben Auswirkungen auf den Haushalt[2]

Wegen der ungeklärten Situation um die Zukunft der Anlage und die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Schadensregulierung der bereits durch den Betrieb entstandenen Schäden nahmen die Mitglieder der BI Geothermie Landau – Südpfalz Kontakt zum zuständigen Wirtschaftsministerium und allen politischen Vertretern, die für die Stadt Landau und den Wahlkreis SÜW kandidieren auf, um sich Gehör mit ihrer Forderung nach Transparenz in dieser wichtigen Sache zu verschaffen. Die Resonanz war bei den Regierungsparteien sehr „verhalten“ und steht damit bis heute im Gegensatz zum Engagement des MdL´s, Frau Christine Schneider (CDU), die mehrere „Kleine Anfragen“ zu dem Thema auf den Weg brachte.

Das im Dezember stattgefundene Ereignis in Insheim, bildete die Basis für eine erneute Kontaktaufnahme mit Frau Schneider (cc: Frau Klöckner) um erneut auf das Problem aufmerksam zu machen. Diese Kontaktaufnahme führte vermutlich zur Aufnahme des Themas in die Agenda des Wirtschaftsausschusses.

Protokoll:

Nach dem Aufruf des Top 7 durch den Vorsitzenden richtete das Ausschussmitglied MdL Brandl (CDU) die Frage nach der Zukunft des Kraftwerks an den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, Herrn Hüser, der die Sachlage aus seiner Sicht schilderte. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass Herr Hüser weiterhin den Sachverhalt so darstellt, dass zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit einer geplanten Wiederinbetriebnahme immer noch unbeantwortet seien. Hü. wies auf das immer noch laufende Strafverfahren wegen der Grundwasserverunreinigung hin und erklärte, allerdings ohne Nennung einer Quelle, dass keine Gefährdung des Trinkwassers zu befürchten sei. Heiterkeit beim Auditorium löste die Behauptung von Herrn Hü. aus, die Landauer Bevölkerung sei umfassend über die Anordnungen und den Zustand der Anlage informiert worden und nannte das oben bereits genannte „Geothermie – Forum“ als Instrument in der Informationskette.

Persönliche Anmerkung:

Beim Geothermie – Forum handelt es sich um eine Nachfolgeveranstaltung der, von der Landesregierung durchgeführten, Mediation. Die Bürgerinitiativen aus Landau und Insheim sind keine offiziellen Mitglieder dieses Forums und haben weder ein Mitsprache- noch Abstimmungsrecht. Lediglich Fragen sind zwar zugelassen werden aber regelmäßig dann abgewiesen, wenn für die Betreiberseite unangenehme Sachverhalte thematisiert werden sollen. Der Kreis der ordentlichen Mitglieder setzt sich aus einer Vielzahl von

„Kleinst – BI´s“ zusammen, teilweise nur mit einem Mitglied, ergo als Verein gar nicht zulassbar, die allesamt nicht mit einem laufenden Kraftwerk konfrontiert sind. Der Informationswert ist vernachlässigbar, da in der Regel nur über Sachverhalte berichtet wird, die in der Öffentlichkeit bereits bekannt sind. Anfragen interessierter Bürger werden bestenfalls ausweichend, in der Regel allerdings gar nicht beantwortet.

Seit das Bergamt wegen der fragwürdigen Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Abgang des ehemaligen Amtsleiters, Herrn Professor Ehses, Schlagzeilen machte, ist klar, dass das Wirtschaftsministerium und dessen Leiterin, Frau Ministerin Lemke, massiv Einfluss auf die Arbeit dieser eigentlich unabhängigen Behörde nimmt. Entsprechend groß ist das begründete Misstrauen der unabhängigen BI´s Landau und Insheim gegen die Arbeit dieses Forums.

Herr Hüser wies ausdrücklich darauf hin, dass ein Wiederanfahren der Anlage erst dann möglich ist, wenn alle Auflagen durch den Betreiber erfüllt sind.

Herr Hüser zog sich bei der Frage der politischen Verantwortlichkeit auf die mehrfach von der Ministeriumsseite dargestellte Position zurück, die Landesregierung sei im Gegensatz zur Stadt Landau nicht Betreiber der Anlage und habe damit keinen Einfluss auf die Genehmigungslage. (…) „Die Frage des Weiterbetriebs sei eine genehmigungsrechtliche Frage und keine politische Frage“ (…).

Herr Hüser verwies auf das Bergrecht und leitete daraus ab, dass eine politische Einflussnahme nicht möglich sei. Unter dem Strich muss allerdings festgehalten werden, dass erst nach einem Nachweis, dass alle Auflagen erfüllt seien, eine Wiederinbetriebnahme möglich sei.

Hü. erklärte, dass letztendlich der Wille des Betreibers über den Bedenken des Oberbürgermeisters stehe und dieser nach der Erfüllung der Auflagen und dem entsprechenden Nachweis, auch gegen den Widerstand der Stadt, die Anlage wieder einschalten könne.

Laut Hü. sehe die Landesregierung den Anteil der Geothermie an der Stromproduktion bei unter 1%. Man wolle weiterhin die Bevölkerung auf dem Laufenden halten und sehe in diesem Zusammenhang das „Geothermie – Forum“ Vorderpfalz als wichtiges Instrument in der Informationskette an.

Herr Brandl ergriff daraufhin das Wort und kritisierte die ausweichend formulierte und seit Jahren immer gleiche Argumentation, die lediglich dazu diene die politische Meinungslosigkeit der Landesregierung zu kaschieren. B. forderte die Regierungsseite zu einer Stellungnahme auf.

B. forderte unter Bezug auf die Erklärung man wolle die Entscheidung des Betreibers respektieren, eine umfassende Aufklärung über die mehrfach angeführten offenen Fragen und reklamierte einen aktuellen Sachstandsbericht, da die immer gleichen, nichtsagenden Aussagen schon seit Jahren durch die Landesregierung vorgebracht würden. Die Frage nach gestellten Anträgen auch wegen erneuter Bohrungen wurde von Herrn Hü. dahingehend beantwortet, dass es keine Anträge gebe.

Hü. sieht sich in der Genehmigungsfrage an „Recht und Gesetz“ gebunden und stellt sich zur Neutralität verpflichtet dar.

Persönliche Anmerkung:

Wir waren bisher immer der Meinung, dass ein Vertreter des Staates allen Bürgern und dem Wohl der Allgemeinheit verpflichte ist. Wie diese im Fall eines Unternehmers, dessen Geschäftsmodell im risikofreien Einsammeln von Fördermitteln besteht, aussieht und dieser dem Anspruch gerecht wird, bleibt das Geheimnis von Herrn Hü.

Nach seinem Statement erteilte Herr Hü. Herrn Tschauder das Wort um die Fragen von Herrn Brandl zu beantworten. T. wiederholte lediglich das von Hü. zuvor Gesagte, fügte allerdings seinen Ausführungen an, dass es im Fall Landau einen (…)“ nicht genehmigten Betriebszustand“(…) gebe.

Von Seiten der Regierungskoalition wurde ein Statement dahingehend abgegeben, dass sich die Erwartungen in die Tiefe Geothermie nicht erfüllt haben und diese keinen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in RLP mehr leisten werde. (…)“ Das Thema ist weitgehend durch“(…).

Windkraft und Photovoltaik würden in  Zukunft die wichtigsten Komponenten im Energiemix darstellen.

Herr Brandl fragte weiterhin beharrlich nach dem derzeitigen Stand der Dinge und verwies auf Widersprüche bezüglich der Zukunft der Geothermie in RLP, da mit zwei funktionierenden Kraftwerken die genannte Quote von 1% bei weitem nicht erreicht sei.

Fachlich sei ihm, Brandl, weiterhin unklar, ob es einen genehmigten und in Kraft befindlichen Hauptbetriebsplan (HBP) gebe oder dieser neu erstellt werden müsste.

Zunächst relativierte Hü. die genannten 1% dahingehend, indem er darauf hinwies man habe davon gesprochen, dass 1% bei weitem nicht erreicht werde. Gebe es allerdings neue Anträge würde man diese prüfen und gegebenenfalls, sind die Vorgaben erfüllt, auch genehmigen.

Persönliche Anmerkung:

In Kenntnis der Betriebspläne in Landau und Insheim steht hier schlimmes zu befürchten. Selbst der Geschäftsführer der Geysir Europe GmbH erklärte in einem persönlichen Gespräch die Anlage in Landau und den HBP in Bayern für nicht genehmigungsfähig. Momentan gibt es einen intensiven Austausch zwischen den BI´s mit der SGD – Süd wegen drastischer Mängel bei den Auflagen zur Betriebsgenehmigung.

Herr Tschauder legte noch einmal dar, dass es momentan in Landau keinen HBP gibt, der den Auflagen entspricht.

Abschließend fragte Herr Brandl nach den Kontakten zwischen Ministerium und dem Betreiber. Herr Hü. mochte dazu nichts sagen und erklärte seines Wissens gäbe es keine Kontakte.

Herr Brandl stellt daraufhin die Theorie in den Raum, man befürchte, dass es unter Ausschluss der Öffentlichkeit sehr wohl Kontakte zu dem Zweck gebe, das Thema bis nach den Wahlen unter dem Teppich zu halten, um direkt danach Fakten zu schaffen.

Kurz vor Schluss traf Frau Schneider ein. Mit ihr und Herrn Brandl haben wir noch ein Gespräch führen können.

Zu Top 4:

Hier geht es um die Umsetzung der SEVESO – Richtlinie und die daraus entstehenden Probleme bei der Abstandsregelung zu Wohngebieten.

Insgesamt ist hier das Thema „Störfallbetriebe“ interessant, von denen es in RLP 130 Stück gibt. Dazu gehören auch die GKW in Landau und Insheim.

Da hier wohl Bestandsschutz greifen wird, ist dieser Punkt für eine Neugenehmigung interessant. Die Information der Gewerbeaufsicht in Beug auf den Transmitter, der für die Einstufung verantwortlich ist, dass dieser in Zukunft in Form von „Flüssiggas“ zum Einsatz kommen soll, bekommt dadurch eine große Relevanz. Der Schwellenwert ist bei Flüssiggas mit 50t wesentlich höher, als bei Iso – Pentan (10t), das momentan zum Einsatz kommt.

Gez.:

Monika und Thomas Hauptmann

Bürgerinitiative                                                                              Bürgerinitiative

Geothermie Landau-Südpfalz e.V.                           Energieforum Rohrbach & Insheim e.V.

  1. Vorsitzender Werner Müller                                 1. Vorsitzender  Werner Müller
  2. Vorsitzender Thomas Hauptmann                       2. Vorsitzende Ute Bauer


[1] Quelle: Hr. Dr. Thomas Waßmuth, Vorstand ESW.

[2] Schreiben von OB Schlimmer zu Fragen des Ausschussmitglieds Hauptmann, 19.03.2015

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