Geothermie Landau

Chronologie 09.12.14

18.August 2009          

Schadensmeldung des Betroffenen an Betreiber des Geothermie-Kraftwerkes Landau.

Betreiber, vertreten durch den GF Herr Hauffe-Pfalzwerke geofuture GmbH- kündigt

„Sachverständigen“ zur Schadensaufnahme an

Nach Recherchen über den angekündigten SV stellt sich heraus, dass er von der Landwirtschaftskammer als SV für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und für landwirtschaftliches Bauwesen bestellt und vereidigt ist. Daraufhin lehnt der Betroffene den SV zur Bewertung dieser Schäden ab.

Herr Hauffe, PFALZWERKE geofuture GmbH- 50%ige Anteilseignerin-, antwortet:

„Was die Kompetenz von Herrn K. angeht, kann ich Ihnen versichern, dass er uns von der Architektenkammer empfohlen wurde (…)“

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz antwortet schriftlich auf Anfrage am 30.09.2009:

 (…) die Aussagen von geo x GmbH verwundern. Eine Empfehlung der Architektenkammer für Herrn K. zur Begutachtung von Bauschäden in Folge des Erdbebens in Landau ist nicht erfolgt“

 

Oktober 2009                                                                                                                                                                                                                                                                              „Gutachter“ von Betreiber-Versicherung CHARTIS besichtigen Schäden und kündigen Gutachten an.

Herr Dr. T. ein als Erdbeben-Experte vorgestellter Gutachter, bezeichnete die Schäden als erdbebenbedingt und die Schadensbilder als beeindruckend.

 

Ende 2009                  

Betroffener fordert „ Gutachten“ bei geo x GmbH an. Betreiber lehnt ab.

 

27.03.2010                                                                                                                                                                                                                                   Herr Hauffe in der RHEINPFALZ: (…) Mittlerweile ist Müller ein Gutachten zugestellt worden. „ Rissbildungen am Bauvorhaben“ seien“ vornehmlich auf konstruktiven Unzulänglichkeiten der Gebäudekonzeption“ zurückzuführen“, heißt es darin.

Hinweis: Diese Darstellung ist schlicht falsch. Es wurde kein Gutachten vorgelegt, -siehe „ Ende 2009 fordert Betroffener Gutachten an“-und „ konstruktive Unzulänglichkeiten“ liegen nachweislich nicht vor.

 

8.12.2010                   

Landesregierung stellt in einer Bürgerversammlung im Alten Kaufhaus in Landau den fragwürdigen Abschluss-Bericht „Seismisches Risiko bei hydrothermaler Geothermie“ der „Expertengruppe“ unter organisatorischer Leitung von Herrn Dr. Keilen vor.

Hinweis: Die wesentlichen Aussagen dieses Berichtes wurden zwischenzeitlich widerleg

Betroffener fordert in der Versammlung die Herausgabe des Gutachtens. Der Betreiber des GKW, vertreten durch GF Frau Dr. Rogolic, antwortet:„Sie können die Herausgabe ja gerichtlich einklagen“

Erst nach massivem Druck durch Herrn Schweitzer, Staatssekretär im Wirtschaftministerium erklärt sich der Betreiber zur Herausgabe bereit.

Wenige Tage später erhält der Betroffene die „Gutachten“. Ein „ Gutachten“ entpuppt sich als „ Begehungsprotokoll“, unterzeichnet von einem Dipl. Biologen und einem Architekten. Der Erdbeben-Experte Dr. T., der die Schäden als beeindruckende Erdbeben-Schäden bezeichnete, taucht im „Begehungsprotokoll“ nicht mehr auf. (ANLAGE 1)

Nach seinen Informationen wurde sein interner Bericht, wonach es Erdbebenschäden sind, auf „externe Schäden“ im Begehungsprotokoll geändert.

Das Begehungsprotokoll von PLANALYZE berichtet von externen Einflüssen, die die Schäden verursacht hätten. Schadensumfang ca. € 37.000,00.

Als externe Einflüsse werden Windkräfte oder die Sonne aufgeführt.

Ein weiteres „ Gutachten“ wurde  am 24.02.2010 von ZORN Ingenieursgesellschaft GmbH, Herr Roedenbeck für die Versicherung der geo x GmbH CARTIS erstellt. Eine ausreichende Beurteilungsgrundlage stand nach eigenen Ausführungen von ZORN nicht zur Verfügung. Behauptungen über konstruktive Mängel wurden nicht belegt.

Das sogenannte Gutachten ist deutlich von einer Parteinahme für die Versicherung geprägt.

Damit stellen die zusammenfassenden Ausführungen der Ingenieurgesellschaft lediglich Behauptungen dar, die nicht entsprechend verifiziert und belegt sind.

Bauexperten widerlegten in einer vorliegenden Bewertung vom 18.12.2010 wesentliche Ausführungen von ZORN: „Insgesamt entsteht der Eindruck fachlicher Inkompetenz“.

Zur Erinnerung: Der Vorstand der Pfalzwerke, Herr Dr. Hitschler, zitierte aus diesem

mehr als fragwürdigen „Gutachten“, anlässlich der Veranstaltung im Alten Kaufhaus. Das „ Gutachten“ lag dem Betroffenen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Demnach konnte er auch nicht zu dem fragwürdigen „ Gutachten“ Stellung nehmen.

Die sogenannte „Expertenkommission“ nahm die Ausführungen von ZORN ungeprüft in den Bericht auf. Einer der zahlreichen Fehleinschätzungen und Bewertungen des Kommissionsberichtes.

 

20.12.2010                                                                                                                                                                                                                                   Betroffener bittet ZORN um Auskunft über die Qualifikation zur Bewertung der Schäden und ob Herr Roedenbeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sei. Am 13.01.2011 erinnerten wir ZORN auf das Schreiben vom 20.12.2010. Bis heute keine Reaktion.

 

17.01.2011                                                                                                                                                                                                                                           BI Landau beauftragt Gutachten. Die Gutachten vom Febr. 2011 belegen als Ursache eindeutig Erdbeben als Schadensursache und weisen nach, dass es keine Windkräfte sein konnten und auch keine Baumängel vorliegen.

(ANLAGE 2,3)

 

3-10/2011                                                                                                                                                                                                                                           Gespräche über Schadensregulierungen zwischen BI Landau, Betreiber GKW-Landau und Anteilseigner EnergieSüdwest.

Betreiber geo x GmbH und EnergieSüdwest schlagen Vertraulichkeitsvereinbarung mit Vertragsstrafe von bis zu EUR 10.000,00 vor. Die Vereinbarung soll Grundlage für die Gespräche werden. BI Landau lässt sich keinen Maulkorb verpassen und lehnt ab.

Die nicht sehr effektiven und zähen Gespräche gehen dennoch weiter.

Zur Schadenregulierung schlägt die BI Landau einen von beiden Seiten akzeptierten Ombudsmann und einen Fonds für die Schadensaufwendungen, Finanzierung von Gutachten und Ombudsmann vor. In den Fonds- in Anlehnung an Staufen- sollen Betreiber, Eigentümer und die Landesregierung einzahlen.

Nach der Erdbeben-Serie Ende November 2011, mit einer großen Anzahl von Schadensmeldungen, wird ein Ombudsmann vom Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzenden der ESW, Herr Hirsch, der Presse vorgestellt und als eigene Idee verkauft. Die BI Landau als Interessenvertreterin der Betroffenen wurde bei der Auswahl des Ombudsmannes nicht gefragt. Der Ombudsmann wird von der geo x GmbH bezahlt. Es besteht die Besorgnis der BI, dass der Ombudsmann demnach nicht neutral und unabhängig agiert.

Die geo x GmbH lehnt die Offenlegung der erhaltenen Schadensmeldungen ab.

Dez. 2011                   

geo x GmbH/ BI Landau und Anteilseigner EnergieSüdwest vereinbaren die Durchführung eines Beweisverfahrens

Um eine außergerichtliche Lösung zu ermöglichen, ging die BI das Risiko ein, Herrn Dr. Schlüter als Gutachter zu akzeptieren.

 

30.03.2012                                                                                                                                                                                                                                        Antrag „selbständiges Beweisverfahren“ eingereicht.

 

02.04.2012                                                                                                                                                                                                                                           Landgericht Landau beschließt Beweisverfahren.

 

28.08.2012                                                                                                                                                                                                                                    Die PFALZWERKE geofuture GmbH, GF Herr Dr. Christian Lerch, versuchen mit einer hochdotierten Abmahnung die BI Landau, sowie den 1. Vorsitzenden und Betroffenen Werner Müller mit haltlosen Vorwürfen offensichtlich unter Druck zu setzen. Ohne Erfolg.

 

Ende Oktober 2012   

Aus aktuellem Anlass beantragt Antragsteller3 den Sachverständigen Dr. Schlüter „wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen“.

Der Ablehnungsversuch wird damit begründet, dass der Sachverständige Fragen zu beantworte hat, die ein Fachgebiet betreffen, zu dem dieser nur über

(Anmerkung: nach eigener Auskunft) nur über Grundkenntnisse verfügt. Von dem beauftragten SV könne deshalb eine sichere Klärung der Frage, ob die unstreitigen Erdbeben in Landau ihre Ursache in Betrieb des GKW haben, nicht erwartet werden.

Im übrigen habe der SV Aufträge zu Schadensgutachten auch vom Geothermie-Ombudsmann angenommen, was eine Abhängigkeit von der die Kosten tragenden Antragsgegnerin vermuten lassen.(…)

Anmerkung: Wie wir heute, nach Vorlage des „ Gutachtens“ wissen, wird unsere Besorgnis bestätigt.

Das Landgericht Landau lehnt unseren Antrag ab.

 

13.05.2013                                                                                                                                                                                                                                                        1. Ortstermin des „Sachverständigen“

Das Gebäude wird grob begutachtet. Die Schäden werden nur oberflächlich aufgenommen.

 

18.09.2013                                                                                                                                                                                                                                   Daldrup, seit Mai 2013 40%igerAnteilseigner an der geo x GmbH über die Geysir Europe GmbH, stellt Strafantrag gegen Betroffenen wegen angeblichen Falschbehauptungen. Am 12.11.2013 teilt die Staatsanwaltschaft in einem dürren Satz mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Mehr unter: www.geothermie-landau.de „ Daldrup sucht die Konfrontation“

 

21.10.2013                                                                                                                                                                                                                             Landgericht Landau bittet Sachverständigen um Mitteilung, bis wann mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet werden kann bzw. welche Hintergründe die Fertigstellung des Gutachtens verzögern.

 

28.10.2013                                                                                                                                                                                                                                   Sachverständiger antwortet dem Gericht: (….) in einem weiteren Ortstermin sollen die Erkundungen präzisiert werden.

 

26.02.2014                                                                                                                                                                                                                                         2. Ortstermin mit Sachverständigen, Anwälten und nach eigenen Angaben Geschäftsführer der geo x GmbH, Herr Bems.

Der Rechtsanwalt der geo x GmbH, Herr Deutsch, übergibt den Teilnehmern einen Lageplan über Höhenveränderungen in Landau. Quelle: Stadtbauamt Landau, Stand 11.02.2014.

Wie sich später herausstellt, war dieser Plan ein internes Arbeitspapier bei einer Besprechung im Bergamt Mainz im Februar 2014.

Anmerkung: Laut Herrn Kamplade, Stadtbauamt Landau, und Teilnehmer dieser Besprechung in Mainz, sollte dieses Arbeitspapier nicht an Dritte ausgehändigt werden.

Der Stadt Landau blieb jetzt nichts anderes mehr übrig, als die seit 2011 beobachteten Höhenveränderungen bzw. Hebungen zu veröffentlichen.

Werner Müller übergibt den Teilnehmern eine Richtigstellung zu den Ausführungen der geo x GmbH, GF Herr Dr. Christian Lerch, vom Juni 2013. (Anlage 4 und 5)

Erst nach direkter Aufforderung des Betroffenen, werden die Schäden detailliert dokumentiert, wobei man die Innenwände des Turmes nicht begutachtete.

Anmerkung: Nach nahezu fast 2 Jahren nach Beauftragung des SV und nach nahezu 5 Jahren nach der Schadensmeldung werden die Schäden vom SV aufgenommen.

 

7.03.2014                                                                                                                                                                                                                                          Der Geschäftsführer bzw. Betriebsleiter des GKW Landau-mit griechischem Namen-unterbreitet dem 1. Vorsitzenden und Betroffenen gegen 9:45 Uhr am Tor des Kraftwerkes ein überraschendes Angebot (sinngemäß): „ Wir zahlen Ihren Schaden, wenn Sie den Widerstand gegen die Geothermie aufgeben“.

Hinweis: Am 10.03.2014 entstehen im Umfeld des GKW die ersten Bodenrisse durch Hebungen und waagerechte Bewegung der Erdoberfläche.

29.04.2014                                                                                                                                                                                                                             Nachdem wieder ca. 9 Wochen seit dem 2.Ortstermin Ende Februar 2014 vergangen sind, bitten wir den Sachverständigen Herrn Dr. Schlüter um Info über den derzeitigen Stand im Beweisverfahren.

 

02.06.2014                                                                                                                                                                                                                                     Dr. Schlüter schreibt an das Landgericht:

(…) mit Schreiben vom 15.05.2014 bitten Sie um Mitteilung, bis wann mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet werden kann.(…)

Bei den letzen Ortterminen wurde von den Parteien der dringende Wunsch geäußert, ergänzend zu den Untersuchungen noch eine detaillierte Baugrunduntersuchung durchzuführen(…) Diese Darstellung ist falsch. Antragsteller 3 hat keine Baugrunduntersuchung vorgeschlagen...

 

16.06.2014                                                                                                                                                                                                                                          Dr. Schlüter schreibt an Rechtsanwalt Dr. Deutsch und bittet um Meßergebnisse ab 1.05.2012

 

7.07.2014

Landgericht Landau schreibt: (…) Bodengutachten nicht zwingend erforderlich (..)

 

7.07.2014                                                                                                                                                                                                                                      Antragsgenerin geo x lässt schreiben: Die Antragsgegenerin hält eine Baugrunduntersuchung bei den beiden Objekten für erforderlich…

 

21.07.2014                                                                                                                                                                                                                                         Antragsteller 3 schreibt an das  Landgericht:

Stellungnahme zu Schreiben von Antragsgegnerin geo x GmbH

(..) Wir widersprechen den Behauptungen im vorgenannten Schriftstück.

Zunächst ist festzustellen, dass das geschädigte Gebäude keine Setzrisse aufweist. Die Risse sind überwiegend waagerecht ausgebildet. Vertikale Risse weisen keinen Höhenversatz auf und sind im Fundament außerdem nicht vorhanden.Demnach kann der Baugrund keinen Einfluss auf Rissbildungen haben (…)

 

9.09.2014                                                                                                                                                                                                                                           Landgericht Landau schreibt: Gemäß § 411 Abs. 1 ZPO wird dem Sachverständigen Dr.-Ing. Schlüter eine Frist zur Vorlage des angeforderten Gutachtens bis 2.10.2014 gesetzt.

 

30.09.2014

Dr. Schlüter schreibt an das Landgericht:(…) mit Schreiben vom 3.09.2014 wurde ich aufgefordert, das angeforderte Gutachten bis 2.10.2014 vorzulegen. Leider ist es mir nicht möglich, diese Frist einzuhalten(…) Ich bitte die Frist bis zum 28.10.2014 zu verlängern.

 

EndeNov.2014                                                                                                                                                                                                                                                

Das sogenannte Gutachten zum Objekt WHS 13 liegt vor.

Unsere bereits im Befangenheitsantrag vom Oktober 2012 geäußerten Befürchtungen bestätigen sich.                                                                     

Das „Werk“ ist fehlerhaft, einseitig und unvollständig.

Die Zweifel an der  Neutralität und der angeblichen Kompetenz  von Herrn Dr. Schlüter bestätigten sich beispielsweise bereits im Jahr 2012. Ein Geschädigter  in Landau-Vogelsang, dessen Haus mit mehr als doppelter Entfernung zum  Epizentrum liegt als das Objekt WHS13, widersprach dem zu seinem Objekt erstellten fehlerhaften Schlüter-„ Gutachten“.  Das Gutachten stellt zunächst fest, „dass ein durch die Geothermie ausgelöstes Erschütterungsereignis schadensursächlich ist“. Im folgenden Text wird behauptet, dass wahrscheinlich Planungsfehler vorliegen. Aufgrund der Schlussfolgerungen wird die Schadensregulierung abgelehnt.

Der Geschädigte konnte jedoch nachweisen, dass die aufgetretenen Risse nicht auf Konstruktions-oder Planungsfehler zurückzuführen sind. Der Betreiber des GKW, die geo x GmbH, beauftragte daraufhin die Behebung der Erdbebenschäden am Wohnhaus, wobei die entstandenen Beschädigungen an der Garage noch zu regulieren sind.

 

21.11.2014                                                      

Die Daldrup & Söhne AG veröffentlicht das „Werk“ auf ihrer Homepage und verteilt es  an die Medien.

 

8.12.2014                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Medienvertreter informieren uns, dass sie den Daldrup-Propaganda-Feldzug nicht unterstützen. Aus den Reihen der Geothermie-Lobby werden Stimmen laut, die die Daldrup Aktionen missbilligen.

 

Fortsetzung folgt……..

9.12.2014

gez. Werner Müller

 

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