Geothermie Landau

Mitglieder des Bundesrates 29.05.20

Bürgerinitiative Geothermie Brühl/Ketsch e.V., Baden-Württemberg

 E-Mail: info@geothermie-bruehl.de

 

                                                                                                                                                                                                                                                   13.05.20    

An die Mitglieder des Bundesrates                                                               

Förderung der Tiefengeothermie – Gesetzentwurf Drucksache 51/20

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchten wir uns kurz vorstellen: Wir sind eine Bürgerinitiative gegen das geplante Geothermiekraftwerk am Standort Brühl in Baden-Württemberg und haben uns vor 10 Jahren gegründet, als bekannt wurde, welche Gefahren von dieser – noch unerfahrenen –Technologie durch Eingriffe ins Erdinnere, insbesondere aufgrund der dichten Besiedelung ausgehen.

Wir haben zwischenzeitlich Informationen und Fachberichte  auf weitaus mehr als 1.000 DIN A4-Seiten gesammelt und gelesen. Wir stehen auch in engem Kontakt zu den anderen Bürgerinitiativen gegen Geothermie und erfahren zeitnah, was an den einzelnen Standorten aktuell geschieht und von der Branche gerne verschwiegen wird.

Nun betrachten wir  mit Sorge, dass die Stellungnahme des Bundesrats vom 13.03.2020 zu einem Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Kohleausstieg weitere einseitige Verbesserungen zu Gunsten der Geothermie-Betreiber beinhaltet, die zu Lasten der betroffenen Bürger bzw. Steuerzahler geht.

Die Tiefengeothermie erhält mit 25,2 Cent pro Kilowattstunde die höchste Einspeisevergütung. Bisher hat die Tiefengeothermie keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende geleistet. Stattdessen ist sie immer wieder durch Unwirtschaftlichkeit, Pannen und als Verursacherin von Erdbebenschäden, Bodenhebungen, Leckagen etc. negativ aufgefallen.

Bitte lassen Sie uns ein paar Gründe anführen, warum wir die Tiefengeothermie für Deutschland als wenig geeignet ansehen:

- Die Geothermie befindet sich nach wie vor im Experimentierstadium. Unseres Wissens läuft bisher nirgendwo in Deutschland ein Kraftwerk problemlos und erreicht dabei gleichzeitig seine ursprünglich geplante Leistung rund um die Uhr!
Trotz Monitorings und Druckreduzierung können spürbare Erdbeben nicht vermieden werden. Die Betriebsleistungen müssen regelmäßig gedrosselt werden, um größere Schäden, verursacht durch Seismizität, zu vermeiden.
Im Gegensatz zu natürlichen Beben führen induzierte Beben schon bei verhältnismäßig geringen Magnitudewerten zu Schäden, da der Bebenherd nahe der Erdoberfläche ist. Dies haben die Vorkommnisse der Geothermiekraftwerke Landau und Insheim oder auch Bohrungen in Basel, St. Gallen oder aktuell Straßburg klar gezeigt.
Die TU Darmstadt bestätigt: „Betriebsbedingte Erschütterungen sind eine direkte, unvermeidbare und einzukalkulierende Technikfolge“.

- Es gibt bisher in Deutschland keinerlei Langzeiterfahrungen mit Tiefengeothermie. Pro Sekunde werden im Durchschnitt ca. 100 Liter Tiefenwasser gefördert. Dieses Tiefenwasser wird nach der Energiegewinnung in abgekühltem Zustand wieder ins Erdinnere reinjiziert.  Dabei liegen die Bohrlandepunkte in einem Abstand von 1 bis 1,5 km voneinander entfernt.

Legt man die von den Betreiberfirmen veranschlagten 8.300 Betriebsstunden/Jahr zugrunde, ergibt dies ein Volumen von 2.988.000.000 Liter Tiefenwasser, das im Erdinneren mit entsprechendem Druckaufwand „transportiert“ wird. Dabei entstehen Bodenbewegungen. Diese können langfristig zusätzlich zu Erdabsenkungen, Erdhebungen und in der Folge zu Gebäudeschiefstellungen führen.

- Ob sich das Tiefenwasser zwischen Förderung und Reinjektion in einem  geschlossenen Kreislauf befindet, wie von den Verantwortlichen behauptet, ist mehr als zweifelhaft. Schließlich hängt die Wegsamkeit /Durchlässigkeit des Wassers primär von natürlichen Bedingungen ab (Wasser sucht den Weg des geringsten Widerstandes).

Solange es keine gesicherten Erfahrungen gibt, darf eine solche Anlage nicht unmittelbar neben Wohngebieten, Schulen oder sonstigen empfindlichen Einrichtungen wie eine Kläranlage errichtet werden. Sicherheit hat oberste Priorität und ist nicht verhandelbar!!

- Geringste Wirtschaftlichkeit  und einen Stromerzeugungswirkungsgrad von etwa 10% brutto bei 5-7% netto. Der Eigenstrombedarf für Pumpen und Kühler liegt bei 30% bis 55% des erzeugten Bruttostroms. Dieser darf aus günstigem Atomstrom dazugekauft werden und wird dadurch indirekt ebenfalls mit der hohen Einspeisevergütung bedacht.  Geothermie darf nicht länger den  Atomstrom subventionieren!!  Stattdessen muss dringend gesetzlich geregelt werden, dass nur der Anteil des erzeugten     (Geothermie-) Stroms, der über den Eigenverbrauch hinausgeht, mit der Einspeisevergütung gefördert wird! Eine moderne Windkraftanlage bietet schon längst die gleiche elektrische Leistung wie ein Geothermiekraftwerk.

- Wärmeauskopplung zur Versorgung von Nahwärmenetzen ist nur mit einem zusätzlichen Redundanz-Kraftwerk, meist öl-oder gasbefeuert, möglich.

- Tiefengeothermie, die teuerste Form innerhalb der erneuerbaren Energien:
Allein die Projektkosten belaufen sich auf einen hohen zweistelligen Millionenbereich. Für das Geothermiewerk Unterhaching beliefen sich die Investitionskosten auf ca. 100 Millionen Euro!

- Nur theoretisch grundlastfähig: Berücksichtigt man insbesondere die Zeiten, in denen die Anlage über mehrere Monate hinweg wegen ansteigender Seismizität gedrosselt oder komplett heruntergefahren werden muss, kann diese Energieform alles andere als zuverlässig eingestuft werden. Hinzu kommen technische Ausfälle (z.B. defekte Pumpen) bzw. Ausfälle wegen Versalzung und Verkrustung der Rohre.
Bei höheren Außenlufttemperaturen ab etwa 25°C muss die Anlagenleistung bis auf 50% der Nennleistung reduziert werden, weil die Rückkühlung des Tiefenwassers nicht mehr ausreicht.

- Keine „echte“ grüne Energie: Der „Rohstoff“, der hier zum Einsatz kommt, ist Tiefenwasser, eine braune Giftbrühe, die u.a. Schwermetalle, Radionuklide, Arsen etc. enthält.
Es drohen Gesundheitsschäden in Wohngebäuden durch erhöhte Radonausgasungen aufgrund permanenter Bodenbewegungen oder auch durch Leckagen. Messungen in geschädigten Gebäuden in Landau ergaben hohe Raumluftbelastungen durch Radon.

 - „Tiefengeothermie ist ohne Fracking nicht machbar“

Herr Bruchmann vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bringt es anlässlich der VDI-Geothermie-Fachtagung im März 2012 in Joachimsthal auf den Punkt.

Die Geothermielobby umschreibt Fracking mit ‚hydraulischer Stimulation‘ oder wie in Insheim mit ‚EGS‘.

- Keine Nachhaltigkeit, da das Reservoir nach 25 – 30 Jahren abgekühlt ist und viele Jahrzehnte bis zur erneuten Erwärmung benötigt. Die Annahmen hierzu variieren gravierend. Es fehlen Langzeiterfahrungen.

- Geothermie fällt für den Sekundärkreislauf zunächst unter das Regelwerk des Bergbaugesetzes. Dieses ist veraltet und legt für die von der Geothermie ausgelösten Flachbeben  viel zu hohe Grenzwerte (Bodenschwinggeschwindigkeiten, Toleranzwerte etc.) fest. Das von der Geothermielobby zugrunde gelegte, nicht rechtsverbindliche Regelwerk DIN 4150, ist für Baumaßnahmen erarbeitet worden und für die Auswirkungen von induzierten Flachbeben auf Gebäude so nicht anwendbar.

Somit sind einige Fragen innerhalb der Rechtsgrundlagen (Verhältnismäßigkeit von Schwellenwerten, Zumutbarkeit, Beweislastumkehr etc.) bisher nicht geklärt!

- Schäden werden von den Betreiberfirmen stets geleugnet. Wir verweisen hier exemplarisch auf einige skandalöse Aussagen des Herrn Josef Daldrup zu den Geothermieschäden in Staufen und Landau.  Es wird immer wieder deutlich, dass es den Verantwortlichen an der erforderlichen Verantwortung, Sorgfalt und vielleicht auch am Know-how fehlt.  Welche Qualifikationen müssen Betreiberfirmen eigentlich nachweisen, um Bohr- und Betriebsgenehmigungen  zu erhalten? Wie weisen Betreiber bisher insbesondere ihre psychologische Eignung dafür nach?   Hier scheint es auf jeden Fall dringenden Nachbesserungsbedarf zu geben.

- Deutschland hat in den vergangenen Jahren mitunter mehr Strom produziert, als unsere Strom-Netzwerke verkraften können. Mangels Speichermöglichkeiten und wegen fehlenden logistischen Voraussetzungen wurde der Strom mehrfach  an das benachbarte Ausland verschenkt (mit Bonus), um dann kurze Zeit später wieder zurückgekauft zu werden (mit Preisaufschlag!). Diese Misswirtschaft kann so nicht länger akzeptiert und von den Bürgern teuer bezahlt werden. Anstatt unwirtschaftliche, teure Geothermiekraftwerke zu fördern, wäre  es an der Zeit, an neuen Speicherkonzepten zu arbeiten, die mit Nachdruck vorangetrieben werden, um diese Missstände zu beheben. 

Aufgrund der vorgenannten Punkte darf die Tiefengeothermie nicht weiterhin mit der höchsten Einspeisevergütung und wie vom Bundesrat angestrebt mit weiteren Markt-anreizen belohnt werden, unabhängig davon, ob sie für die Strom- oder Wärmeerzeugung gewährt werden. Sie hat eine so geringe Bedeutung, dass  sie bei allen Statistiken heraus fällt.

Deutschland ist ein Land, das sehr dicht besiedelt ist. Um nennenswerte Leistungen aus Tiefengeothermie zu erzielen, müsste das ganze Land mit Bohrungen ausgehöhlt werden, was ohne Zweifel zu Umweltkatastrophen – nämlich Erdbeben, Hebungen, Senkungen –  führen würde.

Gerade der durch Seismizität belastete Oberrheingraben ist denkbar ungeeignet, um hier noch Geothermiekraftwerke anzusiedeln. Diese können ohnehin nur durch die hohen Einspeisevergütungen überleben. Bei sehr optimistisch geschätzten Betriebsleistungen von gerade einmal 4 bis 5 MW pro Kraftwerk stehen die Gefahren in keiner Relation zum Nutzen. Leidtragende sind in jedem Fall die Bewohner im Umkreis von ca. 10 km.  Sie müssen Schäden durch induzierte Erdbeben in Kauf nehmen und sich darüber hinaus auch noch selbst um die Schadensregulierung kümmern. Da die Geothermielobby nach wie vor vehement leugnet, dass Geothermie größere Schäden auslösen kann, drohen langjährige – ggf. gerichtliche – Auseinandersetzungen.

 Wir möchten kurz zu einigen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Stellung beziehen:

Reduzierung von Treibhausgasemissionen:

Nach unserem Kenntnisstand liegen hierzu noch keine fundierten Erfahrungswerte zum CO²-Ausstoß vor. Verglichen mit fossilen Energieträgern wird es möglicherweise Einsparungen geben. Verglichen mit Wind- und Solarenergie wird die Geothermie aller Wahrscheinlichkeit nach schlecht abschneiden. Emissionsfreie Stromproduktion wird sicherlich nicht möglich sein. Wir verweisen an dieser Stelle u.a. auf Dampfaustritte in den Geothermiewerken in Landau und Insheim und das, obwohl diese seit Jahren nur mit verminderter Leistung betrieben werden. Fotos und Videos können zur Verfügung gestellt werden.

Möglichkeit zur grundlastfähigen Stromerzeugung:

Kennen Sie nur ein einziges Geothermiekraftwerk in Deutschland, das rund um die Uhr bei Wind und Wetter mit der ursprünglich geplanten Leistung von 4 bis 5 MW elektrischer Leistung konstant an 8.300 Stunden jährlich (gerechnet nach Abzug von ca. 3 Wochen Wartungsarbeiten) jemals betrieben wurde? Die Kraftwerke sind zum Teil schon seit 10 Jahren in Betrieb.

Verbesserung des Marktanreizprogramms:

Es ist uns unerklärlich, warum für eine Energieform, die so viele Risiken und Gefahren birgt, weiterhin Unsummen an Steuergelder verschwendet werden sollen, während es den Betreibern der in Betrieb befindlichen Geothermiekraftwerke nach wie vor nicht gelingt, ihre Anlagen mit der versprochenen elektrischen Leistung sicher, zuverlässig und ohne Schäden für die Umwelt und insbesondere auch für die betroffenen Bürger zu betreiben. Für die klassische Nutzung von Tiefengeothermie bedarf es grundsätzlich zweier Bohrlöcher (Förderung und Reinjektion). Die vom GtV angestrebte Aufhebung der Beschränkung auf 4 Bohrlöcher pro Projekt deutet darauf hin, dass an jedem künftigen Standort weiterhin herum experimentiert werden soll, frei nach dem alten Bergmannsspruch: „Vor der Hacke ist es dunkel“.

Jede einzelne Bohrung stellt zusätzliche Risiken für die Immobilieneigentümer dar, denn diese Anlagen befinden sich in unmittelbarer Wohnortnähe!

Die Einspeisevergütung für Strom aus Geothermie muss sich analog der anderen Energieformen unbedingt reduzieren, da sich Kostensenkungseffekte in absehbarer Zeit schwerlich einstellen werden. Die Degression nach §45 EEG muss beibehalten werden. Aufgrund des sehr hohen Fremdstrombedarfs dürfen oberflächennahe und tiefen-geothermische Anlagen beim Einkauf von Strom für den Betrieb der Anlagen nicht von der EEG-Umlage befreit werden!

Tiefengeothermie ist aufgrund ihrer Erdbebengefahr nicht geeignet in dicht besiedelten Wohngebieten. Erdbeben sind bekanntlich nicht beherrschbar. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen von Betreiberfirmen und „Experten“, die hier den schnellen Euro wittern. Unterhalten Sie sich eher mit Betroffenen.

Wir appellieren an Sie als Politiker, handeln Sie bitte nicht voreilig. Regieren Sie vor allen Dingen nicht am Willen der Bürger vorbei. Durch die Corona-Krise droht weltweit ein wirtschaftlicher Kollaps. Wir möchten nicht, dass auch noch unser Wohneigentum der Geothermieforschung zum Opfer fällt. Wir möchten nicht, dass unser Grundwasser durch undichte Verrohrung (Leckagen) ungenießbar wird. Wir möchten nicht, dass unsere Gesundheit durch Radon gefährdet wird.

Sollten Sie noch zusätzliche Informationen zur Tiefengeothermie wünschen,  sind wir gerne bereit, Ihnen unsere Erfahrungen und Erkenntnisse dazu noch mitzuteilen.

Ihrer Antwort entgegensehend, 

mit bestem Gruß

Uwe Rötgens                          Rainer Hüngerle                       Thomas Gaisbauer

© 2023 Geothermie - Landau i.d. Pfalz