Geothermie Landau

Urteil rechtskräftig 12.02.21

Urteil rechtskräftig:

Beklagter Daldrup unterliegt weitgehendst

 

Vor der 2. Zivilkammer des Landgericht Landau wurde Ende November 2020 die Klage von Werner Müller gegen Daldrup & Söhne AG und Josef Daldrup verhandelt. Unzählige Terminverschiebungen verzögerten den Verhandlungstermin. Zwischenzeitlich versuchte Daldrups Anwalt einen nicht akzeptablen Vergleich. Der Kläger Werner Müller bestand auf den Gerichtstermin und auf ein Urteil. Nun ist das Urteil rechtskräftig:

Auszug:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten, der Kläger

„ will sich seinen Baupfusch von anderen bezahlen lassen“

2.  Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Internet auf das selbständige

     Beweisverfahren (…) eingeholte Gutachten vom 27.10.2014 durch Hyperlink zu

     verweisen(…)

3.  Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, das im selbständigen Beweis-

     verfahren (…) eingeholte Gutachten vom 27.10.2014 zu veröffentlichen(…)

4.  Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten

     Unterlassungsverbote jeweils ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € und für den Fall,

     dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht

Ein weiterer Verhandlungspunkt war die Veröffentlichung bei boerse.ARD.de am 28.11.2017 durch Notker Blechner. „Daldrup auf dem Weg zum Energieversorger“

Auszug: (…) Den anhaltenden Widerstand der Bürgerinitiative in Landau sieht Daldrup gelassen.“ Das sind drei Leute“,erklärt er auf dem Kapitalforum. Der Leiter der Bürgerinitiative habe beim Gerichtsprozess sogar den zuständigen Richter verprügeln wollen.

Anmerkung: Bis zu diesem Zeitpunkt gab es überhaupt noch keinen Gerichtstermin.

In einer schriftlichen Zeugenaussage vom 23.10.2018 bestätigt Herr Blechner die Aussage von Josef Daldrup.

Beim Gerichtstermin konnte Herr Blechner auf Nachfrage des Richters sich nicht mehr so genau erinnern…..

Nach der Sitzung sprach Herr Blechner den Kläger auf der Straße an und bat, seinen Namen in der Öffentlichkeit nicht zu erwähnen.

Dieser Bitte können wir bei der Vorgeschichte nicht nachkommen.

Weitere Informationen und Hintergründe zu dem sogenannten „Gutachten“ über Gebäudeschäden veröffentlichen wir in den kommenden Tagen.

Bei der Gelegenheit weist der Unterzeichner darauf hin, dass umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden, falls weiterhin unzutreffende Behauptungen, ähnlich wie sie Josef Daldrup geäußert hat, weiter verbreitet werden.

Hinweis:

In den vergangenen Jahren versuchte Daldrup mit ungerechtfertigten  Strafanzeigen, die alle von der Staatsanwaltschaft zeitnah eingestellt wurden, den 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative Geothermie Landau- Südpfalz e.V. einzuschüchtern oder mundtot zu machen.

Weiterhin versuchte Daldrup mit unwahren, abwegigen Behauptungen, Unterstellungen und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, den Kläger Werner Müller in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.

gez. Werner Müller

 

 

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